Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen

Das ist das neue BdSt-Musterverfahren!

Muss der Rundfunkbeitrag grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden? Diese Frage will der Bund der Steuerzahler (BdSt) jetzt mit einer Musterklage klären – deshalb unterstützt der Verband ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 K 67/26). Der Kläger hatte für das Steuerjahr 2024 in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für den Rundfunkbeitrag in Höhe von 220,32 Euro geltend gemacht. Das Finanzamt wollte dies jedoch nicht akzeptieren.

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