Erfurt: Unterdurchschnittliche Wohnnebenkosten – Der große Vergleich des Bundes der Steuerzahler (BdSt)

Erfurt, 21. November 2025 – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in seinem neuen „Großen Wohnzusatzkosten-Vergleich“ die Belastung in den 16 deutschen Landeshauptstädten untersucht. Das Ergebnis: Stuttgart führt die Rangliste der teuersten Städte aufgrund einer besonders hohen Grundsteuer an. Werden die Grundsteuerbelastungen herausgerechnet, liegt stattdessen Potsdam an der Spitze. Die gute Nachricht für die thüringische Landeshauptstadt: Erfurt liegt in beiden Szenarien deutlich unter dem Durchschnitt.

Die Analyse des BdSt macht jedoch überall klar: Der Staat ist ein wesentlicher Treiber der Wohnkosten. Die Organisation warnt die Politik davor, die Bürger weiter zu belasten, da schon beim Immobilienerwerb hohe Steuern fällig werden und jährliche Zusatzkosten hinzukommen.

Die teuersten und günstigsten Städte

Für seinen detaillierten Check, der die Jahre 2016 bis 2025 umfasst, hat der BdSt die Belastung eines Drei-Personen-Haushalts im Einfamilienhaus durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten ermittelt: Trinkwasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentgelte, Abfallgebühren, die Grundsteuer sowie der bundesweit einheitliche Rundfunkbeitrag. Abgesehen vom Rundfunkbeitrag und der Grundsteuer sind die Wohnnebenkosten in Erfurt unterdurchschnittlich.

Gesamtkosten mit Grundsteuer

Mit 2.559 Euro liegt Stuttgart an der Kostenspitze, während Schwerin mit 1.606 Euro am günstigsten ist. Der Bundesdurchschnitt beträgt 1.965 Euro. Erfurt liegt mit 1.749,39 Euro klar unter diesem Durchschnitt.

Gesamtkosten ohne Grundsteuer

Wird die Grundsteuer aus dem Vergleich herausgerechnet, ergibt sich ein fast komplett anderes Bild: Potsdam ist mit 1.756 Euro am teuersten, Kiel mit 1.229 Euro am günstigsten. Der Durchschnitt liegt hier bei 1.439 Euro. Erfurt liegt auch in dieser

Kategorie mit 1.368,64 Euro unter dem Vergleichsdurchschnitt. Die Ergebnisse zeigen, welch extreme Wirkung die neue Grundsteuer auf die Gesamtbelastung hat.

Staatliche Wohnkostentreiber im Fokus

Die Grundsteuerreform 2025

Die seit Jahresbeginn geltende Grundsteuerreform hat bundesweit erhebliche Veränderungen für Immobilienbesitzer gebracht. Zwar wurden die veralteten Bewertungsgrundlagen abgelöst, doch die Einführung unterschiedlicher Bewertungsmodelle in den Bundesländern hat zu höchst unterschiedlichen Steuerbelastungen geführt. Dies sorgt für massive Verunsicherung und Kritik – insbesondere wegen fehlerhafter Immobilienbewertungen, unterschiedlicher Bodenrichtwerte und vereinfachter Mietertragsannahmen. Die Reform ist zudem mit erheblicher Bürokratie und zusätzlichen Kosten für Verwaltung und Steuerzahler verbunden.

Gebrochene Versprechen bei der Energiesteuer

Die hohen Energiepreise belasten Privathaushalte weiterhin stark. Trotz rückläufiger Beschaffungskosten sank der Strompreis 2025 nur geringfügig auf durchschnittlich 39,6 Cent/kWh. Ein Drittel des Strompreises besteht aus Steuern und Abgaben. Auch beim Gaspreis ist die Situation ähnlich. Obwohl die Politik Entlastungen in Aussicht gestellt hatte, wurden versprochene Steuersenkungen – wie die Reduzierung der Stromsteuer – nicht umgesetzt. Angesichts der Prognosen für weiterhin steigende Strom- und Energiepreise steht die Bundesregierung unter Druck, durch eine Reform der Energiesteuern spürbare Entlastungen zu schaffen. Parallel dazu prüft das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung der Umsatzsteuer auf Energiesteuern.

Der BdSt fordert daher:

Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas, Heizöl und Strom auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent, da Heizstoffe lebensnotwendige Güter sind.

Senkung der Stromsteuer für private Haushalte auf das EU-rechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh (aktuell 2,05 Cent/kWh).

Grunderwerbsteuer: Keine Entlastung in Sicht

Die Grunderwerbsteuer ist in Deutschland seit Jahren massiv gestiegen und hemmt die Eigentumsbildung, besonders für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Sätze reichen von 3,5 Prozent in Bayern bis zu 6,5 Prozent in anderen Bundesländern. Thüringen liegt mit 5 Prozent im Mittelfeld.

Der BdSt fordert hier eine dringende Entlastung, um den Weg ins Eigenheim erschwinglicher zu machen:

Ersatz der bisherigen Freigrenze durch einen Freibetrag für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Kurzfristig muss den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer

ermöglicht werden.

Langfristig müssen die fiskalischen Anreize des Länderfinanzausgleichs, die zu immer höheren Sätzen führen, beseitigt und die Steuersätze gesenkt werden.

Der BdSt mahnt Bund und Länder zu gemeinsamem Handeln, um diese Bremse für Wohnungsbau und Vermögensbildung zu beseitigen. Niedrigere Steuersätze fördern Studien zufolge bezahlbaren Wohnraum, Bauinvestitionen und langfristiges Wachstum.

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