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Aktuelles

Zu erwartende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs im Jahr 2010

In seinem Jahresbericht wies der Bundesfinanzhof (BFH) u. a. darauf hin, mit welchen Schwerpunktentscheidungen im Jahre 2010 zu rechnen ist.

So wollen die Richter beispielsweise:

  • über die Besteuerung der Rentenversicherungsbeiträge und Rentenzahlungen unter Geltung des Alterseinkünftegesetzes entscheiden. Der X. Senat des BFH wird die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz für den Fall beurteilen, dass Altersrenten, die auf vor dem Jahr 2005 geleisteten Beiträgen beruhen, mit einem höheren Anteil als dem früher geltenden Ertragsanteil der Besteuerung unterworfen werden,

  • entscheiden, ob die Streichung des Sonderausgabenabzugs von Steuerberatungskosten verfassungsmäßig ist,

  • zur privaten Nutzung betrieblicher PKW entscheiden. Es geht darum, ob die 1-Prozent-Regelung zur Ermittlung des Nutzungsanteils bei mehreren, im Betriebsvermögen eines selbständig Tätigen befindlichen PKW auf jeden einzelnen PKW isoliert anzuwenden ist.


Außerdem wird

  • sich der VIII. Senat mit der Frage beschäftigen, ob bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines Wirtschaftguts des notwendigen Betriebsvermögens bisher unterlassene AfA geltend gemacht werden kann.


Ebenso steht

  • die Abzugsbeschränkung für Verpflegungsmehraufwendungen auf dem Prüfstand. Dabei geht es um die Begrenzung des Abzugs für Verpflegungsmehraufwendungen auf den Zeitraum von drei Monaten seit Beginn der doppelten Haushaltsführung.


Weitere geplante Entscheidungen sind im o. g. Bericht vom 13. Januar 2010 nachzulesen.

Bund der Steuerzahler Thüringen begrüßt die Wahl von Präsident und Vizepräsident des Rechnungshofs

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Gewählt: Präsident Dr. Hans Walter Sebastian Dette und Vize Michael Gerstenberger
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Viel zu lange wurde die Finanzkontrolle des Landes durch die vakanten Führungspositionen eingeschränkt. „Endlich wurde die Forderung nach der Neubesetzung erfüllt“, so die Vorsitzende des Steuerzahlerbundes Thüringen Dr. Elfi Gründig. „Auch wenn es den Direktoren und Mitarbeitern in den letzten Jahren gelungen ist, kritische Jahresberichte vorzustellen, wird nun die Schlagkraft des Rechnungshofes wieder erhöht.“

Angesichts der mit den Eckpunkten des Haushaltes 2010 vorgesehenen viel zu hohen Neuverschuldung von 880 Mio. Euro sieht die Vorsitzende des Steuerzahlerbundes Bedarf an einer konsequenten Aufzeigung von Einsparpotentialen in der öffentlichen Verwaltung.

Verantwortung für heutige und künftige Steuerzahler wahrnehmen

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Gründig warnt vor neuen Schulden!
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Vor der anstehenden Haushaltsklausur appelliert die Vorsitzende des Thüringer Bundes der Steuerzahler (BdSt), Dr. Elfi Gründig, an die Landesregierung, „eine eventuelle neue Verschuldung auf ein Minimum zu begrenzen“. Für Gründig ist klar: „Pro 500 Mio. Euro neue Schulden sind dann jährlich weitere 20 Mio. Euro an Zinsen zu zahlen. Lasten, die den Gestaltungsspielraum künftiger Politik zusätzlich beschränken. Lasten, für die heutige und künftige Steuerzahler aufkommen müssen.“

„Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise und vieler neuer politischer Forderungen an die Staatsaufgaben, müsse auf die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler geachtet werden. Sie sind es, die den Staat finanzieren. Deshalb komme man an einer Aufgaben- und Ausgabenkritik nicht vorbei, die auch Personalkosten nicht aussparen darf“, so die Vorsitzende der Steuerzahlerorganisation.

Steuererklärungsfristen

Die Einreichung der Erklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer hat auf Grundlage des § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung bis zum 31. Mai 2010 bei den zuständigen Finanzämtern zu erfolgen.

Für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2009/2010 folgt.

Die Fristen verlängern sich für die steuerberatenden Berufe, sowie weitere Gesellschaften, Verbände usw. i. S. der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2010

Bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, tritt an die Stelle des 31. Dezember 2010 der Dezember 31. März 2011.

Unabhängig von diesen Fristen bleibt es den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.
Als Gründe dafür werden zum Beispiel genannt:

  • für den vorangegangenen Kalenderzeitraum wurden die erforderlichen Erklärungen verspätet oder nicht abgegeben,

  • aus der Veranlagung für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum hat sich eine hohe Abschlusszahlungen ergeben,

  • es werden hohe Abschlusszahlungen erwartet,

  • die Arbeitslage der Finanzämter erfordert es.



Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuerklärungen bis zum 28. Februar 2011 verlängert werden, bei abweichendem Wirtschaftsjahr (wie oben benannt) gilt der 31. Mai 2011.

Die allgemeine Fristverlängerung gilt nicht für Anträge auf Steuervergütungen. Sie gilt auch nicht für die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2009 endete. Bei Beendigung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vor dem Jahresende, ist die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einen Monat nach Beendigung der Tätigkeit abzugeben.

(Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Januar 2010 über Steuererklärungsfristen)

Schneechaos auf den Straßen

Finanzamt an Unfallkosten beteiligen

| Bild: | Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin.

Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.

Wichtig ist, nach Angaben des Bundes der Steuerzahler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010

Für das Kalenderjahr 2010 gelten nachstehende Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen):

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

Angaben in Euro

Gewerbezweig ermäßigter Steuersatz voller Steuersatz insgesamt
Bäckerei 837 425 1.262
Fleischerei 664 996 1.660
Gast- und Speisewirtschaften - - -
* mit Abgabe von kalten Speisen 797 1.196 1.993
* mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 1.103 1.966 3.069
Getränke (Eh.) 0 359 359
Café und Konditorei 850 731 1.581
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) 505 67 572
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) 1.156 558 1.714
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) 266 200 466

Eh. = Einzelhandel

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertentnahmen werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung, die keine Zu- und Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten zulässt. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

Die Pauschbeträge berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.

(Quelle: BMF vom 11.12.2009)

Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten

Stichjahre 1999 und 2003

Den Beginn des Jahres sollten alle Unternehmen, Freiberuflern und Verbände nutzen, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten.
Darauf hat jetzt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hingewiesen. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor:

Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 1999 und früherer Jahre zum 1.1.2010 vernichtet werden.

Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2003 und früherer Jahre vernichtet werden.

Die jeweiligen Unterlagen können aber nur vernichtet werden, so der Thüringer Steuerzahlerbund, wenn in den Stichjahren (1999 bzw. 2003) die Aufzeichnungen vorgenommen oder die Unterlagen (z. B. Bilanz) entstanden sind.

Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre jederzeitige Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Außerdem müssen die Daten im Hinblick auf die ab dem 01.01.2002 bestehende erweiterte Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung unverzüglich jederzeit lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.

| Bild: | Der BdSt Thüringen weist ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Fristen sich verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren. Deshalb rät der BdSt, vor der Vernichtung der Unterlagen zu prüfen, ob diese noch für besondere Anträge beim Finanzamt (z. B. für Investitionszulagen) nützlich sein könnten.

Weitere Festlegungen gibt es in anderen Steuergesetzen, so der BdSt. Zum Beispiel müssen Privathaushalte Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahren.

Keine Zustellung an aufgegebene Geschäftsadresse

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat mit Beschluss vom 22. 10.2009 IX ZB 248/08 zur Zustellung an eine aufgegebene Geschäftsadresse Stellung genommen.

Danach sind keine strengeren Anforderungen an die Aufgabe von Geschäftsräumen als bei Wohnräumen erforderlich. Der bisherige Inhaber muss nicht sicherstellen, dass an ihn gerichteter Schriftverkehr nicht in den Briefkasten der leer stehenden Räume eingelegt wird. Auch muss er nicht den Briefschlitz zukleben oder einen Nachsendeauftrag erteilen.
Im vorliegenden Fall konnte eine Ersatzzustellung nicht durch Einlegen in den Briefkasten erfolgen. Der beklagte Steuerberater forderte zu Recht die Fortsetzung eines gegen ihn gerichteten Verfahrens wegen behaupteter Pflichtverletzungen. Ein Mahn- und folgender Vollstreckungsbescheid waren ihm nicht wirksam zugestellt worden.

Investitionszulagengesetz 2010

Ab 2010 gilt ein neues Investitionszulagengesetz. Der Kreis der begünstigten Betriebe sowie der begünstigten Investitionen bleibt wie bisher bestehen. Zum Jahresende 2009 könnte von bestimmter Bedeutung sein, dass zwar der Zeitraum der Investitionszulage bis zum Ende des Jahres 2013 erweitert wurde, doch zugleich erfolgte auch eine jährliche Herabsetzung der Fördersätze.

Insofern kann es überlegenswert sein, noch in diesem Jahr mit einer begünstigten Investition zu beginnen. Die Zulagensätze entwickeln nicht wie folgt:

Beginn der Investition / kleine und mittlere Betriebe / andere Betriebe

vor dem 1.1.2010 / 25,0 % / 12,5 %
vor dem 1.1.2011 / 20,0 % / 10,0 %
vor dem 1.1.2012 / 15,0 % / 7,5 %
vor dem 1.1.2013 / 10,0 % / 5,0 %
vor dem 1.1.2014 / 5,0 % / 2,5 %

BdSt Thüringen zum Rechnungshofbericht

| Bild: | „Vermutlich aus Protest gegenüber Regierung und Landtag wegen der weiterhin fehlenden Führungsspitze beim Rechnungshof haben die obersten Finanzkontrolleure ihren Jahresbericht lediglich ins Internet eingestellt und auf eine Pressekonferenz verzichtet“, wertet Dr. Elfi Gründig die heutige Art der Veröffentlichung der Rudolstädter Behörde.

Die Vorsitzende des Thüringer Bundes der Steuerzahler (BdSt) sieht sich durch die Empfehlungen des Rechnungshofes in ihren Verbandsforderungen bestätigt: „Die bereits in der Landeshaushaltsordnung festgeschriebenen engeren Schuldenaufnahmeregelungen nebst Tilgungsgeboten, die ab 2011 Anwendung finden sollen, dürfen auch im Hinblick auf den geschlossenen Koalitionsvertrag nicht aufgeweicht werden. Der Ausweg in neue Schulden verschiebt die anstehenden und unausweichlichen Ausgabekürzungen in die Zukunft und verschärft nur die Situation“, meint Gründig, die vom Koalitionsvertrag ein größeres Bekenntnis zum Sparen erwartet hatte.

Auf Unverständnis beim BdSt stoßen auch die Fälle von laxem Umgang mit öffentlichen Geldern.
Die im Bericht kritisierte Opernproduktion einer Weimarer Stiftung bedeuten, dass jeder der nur 492 Gäste mit rund 410 Euro für den Vorstellungsbesuch subventioniert wurde. „Ein Unding“, so Gründig, „zumal es nicht zu den Aufgaben der Stiftung gehört, Opern zu produzieren.“
„Ein typisches Beispiel für die oft vom BdSt kritisierte ‚Es-ist-ja-nicht-mein-Geld-Mentalität’, die es zu bekämpfen gilt“, sagt Gründig abschließend.

Der BdSt fordert die Bestrafung der Verantwortlichen für Steuergeldverschwendung ebenso wie die Bestrafung bei Steuerhinterziehung.

Koalitionsvertrag – Mehr Bekenntnis zum Sparen erwartet

„Ohne handfeste Einsparungen kann das gemeinsame Ziel von CDU und SPD, solide Landeshaushalte zu erreichen, nicht gelingen“ meint Dr. Elfi Gründig zum Koalitionsvertrag der beiden Parteien. Doch daran mangelt es nach Ansicht der Vorsitzenden der Thüringer Steuerzahlerorganisation. „Wir müssen heute die Weichen stellen, damit Thüringen bei zurückgehenden Einnahmen ab 2019 auf ‚eigenen Füßen’ stehen kann. Der Bund der Steuerzahler hatte dazu konkretere Aussagen im Koalitionsvertrag erwartet. Ein Signal hätte zumindest die Reduzierung der Anzahl der Ministerien sein können“, so Gründig.
| Bild: | Mit der Fluchtmöglichkeit aus der Landeshaushaltsordnung, die die Schuldenaufnahme enger reglementiert als die Verfassung, wird der eingeleitete Prozess aufgeweicht. „Erst in rund zehn Jahren dauerhaft ohne neue Schulden auszukommen, wie im Finanzkapitel des Vertrages als ‚Zielmarke’ für ‚eine Haushaltsstruktur’ formuliert, verkennt, dass für neue Schulden auch neue Zinsen zu zahlen sind. Das schränkt den Gestaltungsspielraum der Politiker zusätzlich ein. Erneut wird das Problem auf die nächste Generation verschoben“, kritisiert die Vereinsvorsitzende den Vertrag, der in der Überschrift das Wort „nachhaltig“ bemüht.

| Bild: | In der Bundeshauptstadt stellte heute der Bund der Steuerzahler sein Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung“ in aktueller Ausgabe vor. Erneut dokumentiert darin der Verband beispielhaft Fälle von Steuergeldverschwendung.

Für Dr. Elfi Gründig ist der unwirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mittel kein Kavaliersdelikt: „Wir Steuerzahler können als Geldgeber unseres Gemeinwesens erwarten, dass mit den zu leistenden Abgaben sparsam und wirtschaftlich umgegangen wird. Das ist letztlich auch die Gesetzeslage in Bund, Ländern und Kommunen. Bei einer hohen Steuer- und Abgabenlast, der weiter ausufernden Verschuldung sowie der demographischen Entwicklung muss jeder Euro zweimal umgedreht werden“, ermahnt die Vorsitzende des Thüringer Steuerzahlerbundes die Verantwortlichen in allen Verwaltungsebenen. An den Thüringer Landtag und die künftige Landesregierung erneuert die Vorsitzende den Appell zur Besetzung der seit über einem Jahr fehlenden Spitze im Rechnungshof: „Beenden Sie das unsägliche politische Geschacher um die Postenvergabe für Präsident und Vize in dieser höchsten Prüfeinrichtung des Landes! Es ist unwürdig, wie mit dieser unabhängigen Institution umgegangen wurde.“

Über fünf Fälle aus Thüringen berichtet der BdSt im Schwarzbuch.

Schwarzbuch

| Bild: | Klicken Sie hier, um sich das Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung" anzusehen.

Der Steuerzahler

Das Wirtschaftsmagazin des Bundes der Steuerzahler.
| Bild: | Hier Probeexemplar bestellen.

Politik zu Lasten der Steuerzahler - Das Bad Book des BdSt

| Bild: | Die Schrift setzt sich mit der Finanz- und Wirtschaftskrise auseinander, informiert und bewertet die Vorgänge aus Sicht des Bundes der Steuerzahler. Schließlich werden den Steuerzahlern des Landes nie gekannte Lasten aufgebürdet.
Zum Herunterladen der Schrift klicken Sie bitte auf das Bild und gehen dann zum Download.

Für bessere Bedingungen in Thüringen setzte sich auch der BdSt ein!

Ziel erreicht!


250.982 Bürger unterstützten das Volksbegehren für die Verbesserung der Mitspracherechte auf kommunaler Ebene. Nachdem die CDU mit der Änderung der Kommunalordnung im laufenden Verfahren die Grundlage des Volksbegehrens geändert hatte, fand am 1. April 2009 eine Einigung aller Landtagsfraktionen mit dem Bündnis statt. Am 3. April 2009 beschloss der Landtag das Volksbegehren nebst einem Begleitgesetz, um widersprüchliche Regelungen zu beseitigen. Damit sind nun die freie und die Amtsstubensammlung möglich. | Bild:
Weitere Informationen auf der Homepage von Mehr Demokratie e.V.
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