Ziel erreicht!
250.982 Bürger unterstützten das Volksbegehren für die Verbesserung der Mitspracherechte auf kommunaler Ebene. Nachdem die CDU mit der Änderung der Kommunalordnung im laufenden Verfahren die Grundlage des Volksbegehrens geändert hatte, fand am 1. April 2009 eine Einigung aller Landtagsfraktionen mit dem Bündnis statt. Am 3. April 2009 beschloss der Landtag das Volksbegehren nebst einem Begleitgesetz, um widersprüchliche Regelungen zu beseitigen. Damit sind nun die freie und die Amtsstubensammlung möglich.
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