Ministergesetz – Ruhegehaltsansprüche korrigieren
In einem Brief an Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hat sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen erneut für eine Überarbeitung des Ministergesetzes im Freistaat ausgesprochen.
„Zu früh, zu hoch und vollständig aus Steuermitteln finanziert werden weiterhin Ruhegehaltsansprüche der Minister erworben und gewährt“, kritisiert die BdSt-Vorsitzende Dr. Elfi Gründig in ihrem Schreiben die überzogene Versorgung.
Neben Anrechungsfragen der Bezüge aus unterschiedlichen Quellen und redaktionellen Fragen steht aber für Gründig die Versorgung im Mittelpunkt. Die Thüringer Regelungen würden „im krassen Widerspruch zu der allgemeinen Entwicklung im Rentenrecht“ stehen und über denen für Bundesminister liegen, schreibt sie der Ministerpräsidentin.
Die einem Ministeramt vorausgehende Zeit als Landtagsabgeordneter wird bis zu zehn Jahren als versorgungsfähige Zeit bei Ministern angerechnet. Für den BdSt ist diese Regelung nicht haltbar. Zumal dies sehr schnell zu hohen Ruhegehältern führen kann. Gründig rechnet vor: „Nach zehn Jahren Landtagszugehörigkeit und sich anschließenden fünf Jahren als Minister erwirbt dieser einen Ruhegehaltsanspruch in Höhe von 62,5 Prozent aus Amtsgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1.“ Für die BdSt-Chefin ist das keine Theorie. Ein Beispiel dafür wäre Minister Carius, der im Herbst 2014 im Alter von nur 38 Jahren diesen Anspruch erwerben würde. Und nach weiteren fünf Jahren als Minister würde schon die Höchstversorgung von 75 Prozent erreicht.
Deshalb fordert Gründig: „Das Ministergesetz muss überarbeitet werden. Auch hier kann gezeigt werden, dass Ausgaben im Landeshaushalt eingespart werden können. Schließlich werde die Treppe von oben gekehrt.“

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