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Mitgliederbereich

Vor dem ersten Login

Um in den Mitgliederbereich zu gelangen, müssen Sie sich zuerst mit Ihrer 9-stelligen Mitgliedsnummer und Ihrer Postleitzahl authentifizieren. Diese Daten finden Sie auf dem Adressfeld der Ihnen zuletzt zugesandten Ausgabe von DER STEUERZAHLER.

Hinweis: Wenn Ihre Mitgliedsnummmer weniger als neun Stellen umfasst, müssen Sie vorne entsprechend viele Nullen voranstellen.
Beispiel: Ihre Mitgliedsnummer lautet 123456, dann müssen Sie 000123456 eingeben. Das M bitte nicht mit angeben.

Nach erfolgreicher Authentifizierung wählen Sie noch einen Benutzernamen und ein Kennwort. Mit diesen Daten gelangen Sie in Zukunft einfach und bequem in den Mitgliederbereich.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

 

Hilfe und Hinweise zum Mitglieder-Login

Die Frage ist, wo erfahren Sie Ihre Mitgliedsnummer und die richtige Postleitzahl, um sich erstmalig einzuloggen?

Beide Informationen entnehmen Sie bitte dem Adressetikett auf der Titelseite der Zeitschrift DER STEUERZAHLER. Sie bekommen DER STEUERZAHLER zu Beginn jedes Monats von uns zugeschickt.

Ihre 9-stellige Mitgliedsnummer steht über Ihrem Namen (siehe nachfolgende Darstellung - die Nummer ist blau eingefärbt). Das M bitte nicht mit angeben.

| Bild: Adressaufdruck | Als nächsten Schritt geben Sie bitte die Postleitzahl an, die auf dem Adressetikett steht. Wenn Ihnen Der STEUERZAHLER an ein Postfach geschickt wird, müssen Sie die Postleitzahl des Postfachs verwenden.

Klicken Sie nun auf „Mit diesen Daten anmelden“ und folgen Sie den dort beschriebenen Schritten.

Schwarzbuch

| Bild: | Klicken Sie hier, um sich das Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung" anzusehen.

Der Steuerzahler

Das Wirtschaftsmagazin des Bundes der Steuerzahler.
| Bild: | Hier Probeexemplar bestellen.

Politik zu Lasten der Steuerzahler - Das Bad Book des BdSt

| Bild: | Die Schrift setzt sich mit der Finanz- und Wirtschaftskrise auseinander, informiert und bewertet die Vorgänge aus Sicht des Bundes der Steuerzahler. Schließlich werden den Steuerzahlern des Landes nie gekannte Lasten aufgebürdet.
Zum Herunterladen der Schrift klicken Sie bitte auf das Bild und gehen dann zum Download.

Für bessere Bedingungen in Thüringen setzte sich auch der BdSt ein!

Ziel erreicht!


250.982 Bürger unterstützten das Volksbegehren für die Verbesserung der Mitspracherechte auf kommunaler Ebene. Nachdem die CDU mit der Änderung der Kommunalordnung im laufenden Verfahren die Grundlage des Volksbegehrens geändert hatte, fand am 1. April 2009 eine Einigung aller Landtagsfraktionen mit dem Bündnis statt. Am 3. April 2009 beschloss der Landtag das Volksbegehren nebst einem Begleitgesetz, um widersprüchliche Regelungen zu beseitigen. Damit sind nun die freie und die Amtsstubensammlung möglich. | Bild:
Weitere Informationen auf der Homepage von Mehr Demokratie e.V.
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