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20.02.2012

Abgabefrist für Steuererklärungen Kalenderjahr 2011


Formulare, Formulare ...
In gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2012 wird über die Steuererklärungsfristen sowie Fristverlängerungen für das Kalenderjahr 2011 informiert.

Danach gilt, dass die Erklärungen zur

- Einkommensteuer einschl. der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags-,
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer und
- Gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Außensteuergesetz

bis zum 31. Mai 2012 bei den Finanzämtern abzugeben sind.

Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen gilt wie bisher vor allem für die steuerberatenden Berufe, soweit diese die Erklärungen anfertigen
bis zum 31. Dezember 2012.

Abweichungen gibt es auch für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach dem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln.
Diese Frist endet zum 31. Mai 2013.

Unabhängig von diesen Regelungen ist es den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen auch zu einem früheren Zeitpunkt (nach Beendigung des Kalenderjahres) anzufordern.

Gründe dafür können z. B. sein:
- im vorangegangenen Veranlagungszeitraum wurden die Erklärungen verspätet oder gar nicht abgegeben,
- aus der Veranlagung des vorangegangenen Zeitraums haben sich hohe Abschlusszahlungen ergeben,
- es werden hohe Abschlusszahlungen erwartet,
- die Arbeitslage der Finanzämter erfordert es.

Außerdem können begründete Einzelanträge die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2013 bzw. 31. Juli 2013 verlängern.
Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Allgemeine Fristverlängerungen gelten nicht für Anträge auf Steuervergütungen. Sie gelten auch nicht für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2011 endete.

Weitere Einzelheiten sind im Erlass zu finden.

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