Änderung des Ministergesetzes richtig, geht aber nicht weit genug
Für Dr. Elfi Gründig, Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen, ist die verabschiedete Änderung des Thüringer Ministergesetzes ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer umfassenderen Änderung der Ministerversorgung.
„Endlich wurden grundsätzlich die Altersgrenzen bei Ministern an die Regelaltersgrenzen der Gesetzlichen Rentenversicherung angepasst“, kommentiert Gründig die Gesetzesänderung.
„Die Rückführung des Höchstsatzes der Versorgung verbunden mit geringeren Steigerungssätzen führt“, nach Auffassung der Vorsitzenden, „zu einer Entlastung der Steuerzahler“. Gründig begrüßt, „dass endlich erweiterte Anrechnungsvorschriften mit Erwerbseinkommen ins Gesetz aufgenommen wurden. Zudem wurden die dem Ministeramt vorausgehenden Zeiten im Landtag als anrechenbare Zeit abgeschafft. Das war bis zu zehn Jahre möglich.“
Aus Sicht des Steuerzahlerbundes bleibt aber weiterer Handlungsbedarf beim Ministergesetz. „Minister müssen durch die Zahlung eines eigenen Beitrages an ihrem Ruhegehalt beteiligt werden“, so die Vereinsvorsitzende abschließend.


