BdSt fordert Ende der Indexierung bei Abgeordnetenbezahlung
„Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen die mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem ist die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung zu streichen. Die Abgeordneten haben für ihre Rente selbst zu sorgen“, erklärte die BdSt-Vorsitzende und verweist auf ähnliche Entwicklungen in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und auch in Bremen. „Die in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft“, so Gründig.
Die Grundentschädigung von bisher monatlich 4.665,57 Euro erhöht sich um 2,3 Prozent rückwirkend zum 01.01.2011 auf 4.772,88 Euro. Um 0,9 Prozent erhöhen sich die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei steigt die Allgemeine Kostenpauschale auf monatlich 1.190,20 Euro. Die so genannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen nunmehr 371,95 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats beträgt mindestens 223,16 Euro (bis zu 20 km) und maximal 929,85 Euro (ab 120 km).
„Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von zur Zeit 920 Euro reklamieren“, betont die Vorsitzende der Thüringer Steuerzahlerorganisation. „Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch großzügigen Pauschalen, wie sie den Abgeordneten gewährt werden, können Arbeitnehmer nur träumen“, kritisiert Gründig die Regelungen.


