LV Thüringen - Presseinformationen

Presseinformationen
04.06.2010

Systemwechsel bei Abgeordnetenbezahlung durch BdSt gefordert

Aus Anlass der heute verkündeten automatischen Erhöhung der Diäten für die Thüringer Landtagsabgeordneten hat sich die Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen, Dr. Elfi Gründig, erneut gegen diese Indexierung der Grund- und Aufwandsentschädigungen ausgesprochen.

Die Zukunft der Abgeordnetenbezahlung liegt für Gründig weiterhin in einem Systemwechsel, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits 2005 vollzogen wurde. „Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollen die mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem ist die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung zu streichen. Die Abgeordneten haben für ihre Rente selbst zu sorgen“, erklärte die BdSt-Vorsitzende und verweist auf ähnliche Entwicklungen in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und künftig auch in Bremen. „Die in Thüringen bestehende Indexierung nach der Einkommens- und Preisentwicklung gehört abgeschafft“, so Gründig.

Die Grundentschädigung von bisher monatlich 4.610,25 Euro erhöht sich um 1,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2010 auf 4.665,57 Euro. Um 0,1 Prozent erhöhen sich die dreigeteilten nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen. Dabei steigt die Allgemeine Kostenpauschale auf 1.179,58 Euro. Die so genannten Mehraufwendungen am Sitz des Landtags betragen nunmehr 368,63 Euro pro Monat. Und die nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte monatliche Pauschale zur Abgeltung der Fahrten in Ausübung des Mandats beträgt mindestens 221,17 Euro (bis zu 20 km) und maximal 921,56 Euro (ab 120 km).

„Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro reklamieren“, betont die Vorsitzende der Thüringer Steuerzahlerorganisation. „Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen akribisch gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Von solch einer großzügigen Fahrtkostenpauschale, die den Abgeordneten gewährt wird, können Arbeitnehmer nur träumen“, kritisiert Gründig die Regelungen.

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