BdSt Thüringen - Aktuell

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    Hygienefachkrankenpfleger erbringen steuerfreie Leistungen

    Selbständige Hygienefachkrankenpfleger erbringen gegenüber Krankenhäusern und Altenheimen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen, so die Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Az. 15 K 44558/08 U).
    Im vorliegenden Fall erstellte der Fachkrankenpfleger Hygienekonzepte und führte Fortbildungsveranstaltungen durch. Das Finanzamt war der Ansicht, dass es sich um umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt, während der Steuerpflichtige die Steuerfreiheit seiner Tätigkeit als Heilbehandlungen beanspruchte.

    Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht, weil z. B. zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen auch Leistungen gehörten, die der Vorbeugung dienen,
    auch steht der Steuerbefreiung nicht entgegen, dass der Fachkrankenpfleger kein Arzt ist, da er ähnliche heilberufliche Tätigkeiten im Sinne von § 4 Nr. 14 UStG ausführt.

    Gegen dieses Urteil wurde Revision zugelassen – Az. XI R 11/13.

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    Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen begrüßt Tilgung

    „Wir begrüßen die Verwendung von Mehreinnahmen aus dem Jahr 2012 für den Abbau der hohen Verschuldung“, so Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des Thüringer BdSt. „Die zusätzliche Tilgung von 67,3 Mio. Schulden und ein effektives Schuldenmanagement ergeben für die Folgejahre geringere Zinsbelastungen. Der Nutzen einer sparsamen Haushaltsführung wird in niedrigeren Zinsausgaben wirksam“, erläutert die Vereinsvorsitzende.

    Der Bund der Steuerzahler setzt sich seit langem für die Verwendung von Überschüssen zur Tilgung ein. Bis 2020 muss das Haushaltsvolumen voraussichtlich auf 7,5 Mrd. Euro abgesenkt werden. Niedrigere Zinsausgaben und insgesamt Einsparungen bei den Ausgaben führen das Land in die richtige Richtung, um 2020 den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.

    „Auch in der Frage einer Festschreibung eines Verschuldungsverbotes in der Verfassung unterstützt der BdSt den Finanzminister des Freistaats“, so Gründig abschließend.

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    Aktuelle Steuerthemen für Unternehmer im Überblick

    In keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so häufig Änderungen wie im Steuerrecht. Gesetzliche Neuregelungen, aktuelle Gerichtsurteile und die Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) halten Steuerzahler, ihre Berater und Autoren von Fachliteratur auf Trab. So auch Anita Käding, die Verfasserin dieser neuen BdSt-Broschüre "Aktuelle Steuerthemen für Unternehmer im Überblick ". Mit der Schrift wendet sich der Bund der Steuerzahler an die Unternehmer und gibt zahlreiche Tipps und Informationen. Ein Anhang mit Musterbriefen rundet die Broschüre ab.

    Stand: April 2013
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    Krankheitskosten von der Steuer absetzen

    Heuschnupfengeplagte & Co. können Einspruch einlegen

    Heuschnupfengeplagt, der erste richtig dicke Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss, auch im Sommer gibt es Gründe den Arzt aufzusuchen. Die Kosten für die Medikamente müssen viele Steuerzahler aus eigener Tasche zahlen. Kommt dann im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben für die Gesundheit schnell in die Höhe. Ein Trostpflaster: die Kosten können steuerlich berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben allerdings nur, wenn ein bestimmter Betrag – die zumutbare Eigenbelastung – überschritten wird. Ob diese Eigenbelastungsgrenze verfassungsgemäß ist oder die Krankheitskosten gar ab dem ersten Euro steuerlich anerkannt werden müssen, soll nun der Bundesfinanzhof klären. Dort sind zwei Nichtzulassungsbeschwerden zu diesem Thema anhängig (VI B 150/12 und VI B 116/12). Mehr dazu

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    Steuertipps für Arbeitnehmer von A bis Z

    In keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so häufig Änderungen wie im Steuerrecht. Gesetzliche Neuregelungen, aktuelle Gerichtsurteile und die Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) halten Steuerzahler, ihre Berater und Autoren von Fachliteratur auf Trab. So auch Dr. Isabel Klocke, die Verfasserin dieser neuen BdSt-Broschüre "Steuertipps für Arbeitnehmer von A bis Z". Mit der Schrift wendet sich der Bund der Steuerzahler besonders an Arbeitnehmer und gibt zahlreiche Tipps und Informationen, wie Steuern gespart werden können. Ein Anhang mit Musterbriefen rundet die Broschüre ab.

    Stand: Mai 2013
21.05.2013

Aktuelle Steuerthemen für Unternehmer im Überblick


Wissen zahlt sich aus!
In keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so häufig Änderungen wie im Steuerrecht. Gesetzliche Neuregelungen, aktuelle Gerichtsurteile und die Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) halten Steuerzahler, ihre Berater und Autoren von Fachliteratur auf Trab. So auch Anita Käding, die Verfasserin dieser neuen BdSt-Broschüre "Aktuelle Steuerthemen für Unternehmer im Überblick ". Mit der Schrift wendet sich der Bund der Steuerzahler an die Unternehmer und gibt zahlreiche Tipps und Informationen. Ein Anhang mit Musterbriefen rundet die Broschüre ab.

Stand: April 2013
21.05.2013

Steuertipps für Arbeitnehmer von A bis Z


Mitglieder im BdSt sind besser informiert.
In keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so häufig Änderungen wie im Steuerrecht. Gesetzliche Neuregelungen, aktuelle Gerichtsurteile und die Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) halten Steuerzahler, ihre Berater und Autoren von Fachliteratur auf Trab. So auch Dr. Isabel Klocke, die Verfasserin dieser neuen BdSt-Broschüre "Steuertipps für Arbeitnehmer von A bis Z". Mit der Schrift wendet sich der Bund der Steuerzahler besonders an Arbeitnehmer und gibt zahlreiche Tipps und Informationen, wie Steuern gespart werden können. Ein Anhang mit Musterbriefen rundet die Broschüre ab.

Stand: Mai 2013
14.03.2010

Internet-Einkauf

Die BdSt Steuerzahler Service GmbH bietet Ihnen ein vielfältiges zusätzliches Wissensangebot. Dazu zählen Bücher, Broschüren, Software, Seminare, Depot-Checks und vieles andere mehr. Besuchen Sie den Online-Shop und informieren Sie sich über das Angebot und die Preise. Als Mitglied im Bund der Steuerzahler werden Sie bei vielen Produkten die Vorteile schätzen lernen. Sie finden den Zugang zum Online-Shop der BdSt Steuerzahler Service GmbH gleich hier.
13.03.2013

Mitglied werden

Mitglied werden lohnt sich!
Der Bund der Steuerzahler setzt sich als "Interessenvertretung aller Steuerzahler" für ein einfaches und gerechtes Steuersystem, eine geringere Abgabenbelastung und für die sparsame und wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern ein. Er wird deshalb oft auch das "Finanzgewissen der Nation" genannt. Bundesweit rund 275.000 Mitglieder, in Thüringen ca. 6.100, unterstützen den Bund der Steuerzahler. Um unsere Unabhängigkeit zu wahren, finanzieren wir unsere Arbeit ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Mitglied im Bund der Steuerzahler sein heißt, nicht einfach tatenlos zusehen, sondern unseren Kampf gegen die Verschwendung von Steuergeldern zu unterstützen.

Mitglieder im Bund der Steuerzahler unterstützen aber nicht nur eine gute Sache. Sie sind auch besser informiert, für Gespräche mit dem Steuerberater bestens vorbereitet und in der Auseinandersetzung mit Finanzbehörden besonders erfolgreich.

Der Bund der Steuerzahler Thüringen bietet seinen Mitgliedern eine Fülle von kostenlosen Serviceleistungen:

- Wir geben Ihnen zahlreiche geldwerte Hinweise und Tipps
- Wir senden Ihnen regelmäßig unsere Mitgliederzeitschrift „Der Steuerzahler“
- Wir veröffentlichen alle drei Monate die Landesbeilage „Thüringen-Info“
- Wir laden Sie zu Informationsveranstaltungen rund ums Steuerrecht ein
- Wir bieten Ihnen Broschüren, Stellungnahmen und Publikationen an
- Wir stellen Ihnen unsere Ratgeberreihe mit derzeit 81 Themen zur Verfügung
- Wir beantworten Ihre grundsätzlichen Fragen zu Steuern und Gebühren

Die BdSt Steuerzahler Service GmbH hält zudem ein umfangreiches Vorteilspaket für unsere Mitglieder bereit. Rabatte auf GEMA-Gebühren, den Büromaterialeinkauf, bestimmte Softwareprodukte, Seminargebühren sowie Werbung in "DER STEUERZAHLER" werden Ihnen als BdSt-Mitglied gewährt.

Werden auch Sie Mitglied im Bund der Steuerzahler Thüringen! Es lohnt sich!

Hier gehts zum Aufnahmeantrag.
02.04.2013

SEPA

In eigener Sache

Das bisherige Lastschriftverfahren wird bis Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Sicher haben Sie schon davon gehört. Um Ihnen und uns den Wechsel auf das SEPA-Lastschriftverfahren zu erleichtern, haben die deutschen Bankenverbände das sogenannte „Kombimandat“ entwickelt, eine Kombination aus der bekannten Einzugsermächtigungslastschrift und dem neuen SEPA-Lastschriftmandat. Gerne bieten wir Ihnen das Kombimandat an. Hierfür benötigen wir neben den bekannten Informationen auch die neuen Angaben zu IBAN und BIC, um die wir Sie heute bitten. IBAN und BIC finden Sie z.B. auf Ihren Kontoauszügen.

Sie erleichtern uns so wesentlich den Einzug Ihres Mitgliedsbeitrages und tragen damit zu einer sparsamen Verwaltung bei. Herzlichen Dank!

Sie können sich hier das Formular für das Kombimandat herunterladen und an uns übersenden.

Ihr Bund der Steuerzahler Thüringen e.V.

11.06.2013

Mitgliederversammlung 2013 am 11.06.2013 in Gera

Die Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler Thüringen e.V. findet am 11. Juni 2013 in Gera statt.

Dienstag, 11. Juni 2013
Beginn 19.00 Uhr

Novotel Gera
Berliner Str. 38
07545 Gera


Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1. Eröffnung
2. Grußwort des Präsidenten
3. Jahresbericht 2012 des Vorstandes und Bericht über den Jahresabschluss 2012
4. Aussprache zu den Berichten
5. Entlastung von Vorstand und Verwaltungsrat
6. Wahlen zum Verwaltungsrat
7. Sonstiges

Ihre Anmeldung erbitten wir unter Telefon: 0361-2170790, Fax: 0361-2170799 oder per E-Mail:
thueringen@steuerzahler.de

Bund der Steuerzahler
Thüringen e.V.

Der Vorstand
11.09.2013

Vortrag 11.09.13: ''Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht'' in Sonneberg

Ein schwerer Unfall oder eine schlimme Krankheit sind tiefe Einschnitte im Leben. Gut beraten ist, wer für solche Fälle im privaten als auch im unternehmerischen Bereich vorgesorgt hat. Nicht zuletzt in unseren Vortragsveranstaltungen haben die Referenten des BdSt immer wieder darauf hingewiesen.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Müller wird in dem Vortrag "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" neben diesen beiden Themen auch auf weitere Aspekte der immateriellen Vorsorge näher eingehen.

Mittwoch, 11. September 2013
Beginn: 19.30 Uhr

Gesellschaftshaus Sonneberg
Charlottenstr. 5
96515 Sonneberg

Die Teilnahme ist kostenlos. Bringen Sie Ihre Bekannten und Geschäftsfreunde mit.
Anmeldungen beim BdSt Thüringen, Steigerstr. 16, 99096 Erfurt unter Telefon: 0361-2170790, Fax: 0361-2170799 oder per E-Mail: thueringen@steuerzahler.de erbeten.
02.01.2013

Steuergeldverschwendung bestrafen!

06.01.2013

Sparen in der Kommune

Sparen in der Kommune, diesem Thema kann sich bei der heutigen Finanzsituation vieler Gemeinden und Städte kaum ein Kommunalpolitiker oder Verwaltungsmitarbeiter entziehen. Doch wo und wie sollen Ausgaben gekürzt werden? Antworten auf diese Fragen sind oftmals politisch motiviert, Lösungen teilweise für die Steuer- und Gebührenzahler nicht ausreichend.

Die Broschüre will insbesondere den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern aber auch interessierten Bürgern und Journalisten Hinweise geben, wie die Ausgaben einer Kommune durch sparsames und wirtschaftliches Haushalten begrenzt werden können.

Gern senden wir Ihnen die Schrift zu.

Als Download finden Sie die Broschüre ''Sparen in der Kommune'' hier.

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