BdSt Thüringen - Presseinformationen

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Broschüren

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Ihr Bund der Steuerzahler


  • Zweite Broschüre

    Zweite Broschüre Hier kommt der Text
  • Steuererklärung 2008 für Senioren

    Steuererklärung 2008 für Senioren Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, seitdem müssen rund 3,3 Millionen Rentner Steuern zahlen. Doch längst nicht alle sind dieser Pflicht nachgekommen. Viele ließen alles beim Alten und blieben unbehelligt, da die Finanzämter gar nicht wussten, welche Senioren Steuern zahlen müssen. Durch die Steueridentifikationsnummer sind die Rentenversicherungen nun aber in der Lage, die Daten über die Einkünfte der Rentner direkt an die Finanzämter weiterzuleiten. Sprich: Jetzt wird jedes Finanzamt feststellen, welcher Rentner keine Steuern gezahlt hat, und rückwirkende Forderungen stellen.

    Der Bund der Steuerzahler rät, dem Finanzamt zuvorzukommen und Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2008 abzugeben. Welche Senioren betroffen sind, erklärt der aktualisierte BdSt-Ratgeber „Steuererklärung 2008 für Senioren“. Schritt für Schritt wird darin zudem erläutert, welche Formulare auszufüllen sind, welche Belege das Finanzamt sehen will, was in die Anlage R einzutragen ist und welche Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden können. Weiter enthält die Broschüre Erläuterungen zur Anlage N (Werksrenten und Pensionen) und zur Anlage KAP (Zinseinkünfte). Besonders hilfreich: Stets ist vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Und nicht zuletzt erklärt der Ratgeber auch, was der Rentner unternehmen muss, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist.

    Hinweis: In den BdSt-Landesverbänden Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird für diese Broschüre eine Schutzgebühr von 1,50 Euro erhoben.


Widerrufsbelehrung
Für einzelne Broschüren wird eine Schutzgebühr von 1,50 Euro je Heft erhoben. Sie können Ihre Vertragserklärung in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Den Widerruf richten Sie bitte an: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfange Broschüre ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

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