Steuertipps > Archiv 2010 Steuertipps
02.03.2010
Grundsteuer zurückholen
Frist 31. März 2010 beachtenVoraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei höherer Gewalt, wie z. B. einem Brand, bei Ausfall der Mietzahlung oder auch bei Leerstand vor. In Fällen des Leerstands müssen allerdings ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen zu einem marktgerechten Zins nachgewiesen werden. Eine Vermietung um jeden Preis ist jedoch nicht notwendig.


