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05.09.2011
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig?
Im Streitfall klagte eine Frau gegen ihre Versicherung, weil diese nach einer Erkrankung die Zahlung des Krankentagegelds einstellte. Obwohl es sich hierbei nicht um eine existentielle Bedrohung für die Frau handelte, gewährten die Richter den Abzug der Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung. Nach Auffassung des BFH bestand eine hinreichende Aussicht auf Erfolg in diesem Prozess.
Der Steuerspareffekt wird jedoch nur dann voll wirksam, wenn die Kosten insgesamt über der zumutbaren Eigenbelastung liegen (Urteil vom 12.05.2011, AZ: VI R 42/10).


