Widersprüche bleiben möglich
Mit einer Neuordnung der Durchführung von Widerspruchsverfahren wollte die Landesregierung Anfang 2008 punkten. In speziellen Bereichen sollte das Widerspruchsrecht von Bürgern und Unternehmen abgeschafft werden, um so zu einer Verwaltungsmodernisierung beizutragen.
In einer Stellungnahme vom 6.3.2008 an den Innenausschuss des Landtags hatte sich der Bund der Steuerzahler gegen dieses Ansinnen ausgesprochen. Mit dem Wegfall des Widerspruchverfahrens (und sei es auch nur bereichsspezifisch z. B. bei Müllgebühren) wird nach unserer Ansicht grundsätzlich der Rechtsschutz der Betroffenen verringert. Schließlich ist die Hemmschwelle, gleich vor ein Gericht zu ziehen, sehr hoch. Daneben ist innerhalb eines Monats ein Rechtsanwalt zu suchen und die Klageschrift zu verfassen. Zudem sind die erwarteten Kosten nicht zu vernachlässigen. Nach Ansicht des BdSt kommt einem Widerspruchsverfahren eine wichtige Filterfunktion zu. Mögliche Fehler seitens der Behörde können beseitigt werden oder die Behörde kann erläutern, warum die Entscheidung so zu treffen war. Der Protest, den auch weitere Betroffene vortrugen, hat sich gelohnt. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2008 hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zurückgezogen.
Schließlich ist nicht einzusehen, dass ein Müllgebührenbescheid, der nach einer Hochzeit den falschen Namen trägt nur über ein Verwaltungsgerichtsverfahren zu ändern ist.


