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04.10.2011

Voraussichtliche SV-Werte 2012

Die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Jahr 2011 sind die Grundlage für die Fortschreibung der Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012.
Die voraussichtlichen Werte basieren auf einer Lohnzuwachsrate von 2,09 % in den alten Ländern und 1,97 % in den neuen Ländern. Danach werden die Werte für 2012 festgelegt. Das Bundeskabinett will im Oktober 2011 die Werte für 2012 verabschieden.

Dazu wichtige Beitragsbemessungsgrenzen (BBG):


Renten- und Arbeitslosenversicherung

BBG neue Bundesländer: 57.600 €, monatlich 4.800 € (unverändert)
BBG alte Bundesländer: 67.200 €, monatlich 5.600 € (+ 100 € monatlich)


Kranken- und Pflegeversicherung

Die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung gelten einheitlich für alte und neue Bundesländer: 45.900 € jährlich bzw. 3.825 € monatlich

Die damit verbundene Erhöhung entspricht einer monatlichen Steigerung von 112,50 € bzw. 1.350 € jährlich.


Studentenbeitrag

Der Studentenbeitrag wird 2012

64,77 € monatlich in der Krankenversicherung,
11,64 € monatlich in der Pflegeversicherung mit Kind und
13,13 € monatlich in der Pflegeversicherung ohne Kind

betragen.

Inwieweit die Bundesregierung noch an der Stellschraube Beitragssätze dreht, bleibt abzuwarten.
Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Länder) sowie bundesweit in der Kranken- und Pflegeversicherung ist mit höheren Beitragseinnahmen zu rechnen.
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