BdSt Thüringen - Verfassungsbeschwerde – pauschaler Kilometersatz bei Dienstreisen

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26.05.2011

Verfassungsbeschwerde – pauschaler Kilometersatz bei Dienstreisen

Arbeitnehmer können bei Dienstreisen mit dem privaten PKW für die gefahrenen Kilometer bis zu 0,30 Euro je Kilometer steuerfrei erstattet bekommen.

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet.

Wegen des gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses ist jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.

Im Vorfeld hatte sich dazu der Kläger an das Finanzgericht Baden-Württemberg gewandt und gegen die ablehnende Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof erhoben. Dieser wies die Beschwerde zurück.
Nunmehr liegt Verfassungsbeschwerde vor. Soweit Steuerpflichtige davon betroffen sind, sollten diese gegen Bescheide Einspruch einlegen, in denen lediglich 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer und nicht 0,35 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 anhängig.

Weitere Hinweise enthält dazu unser Steuertipp vom 13.04.2011.
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