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26.05.2011
Im Vorfeld hatte sich dazu der Kläger an das Finanzgericht Baden-Württemberg gewandt und gegen die ablehnende Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof erhoben. Dieser wies die Beschwerde zurück.
Nunmehr liegt Verfassungsbeschwerde vor. Soweit Steuerpflichtige davon betroffen sind, sollten diese gegen Bescheide Einspruch einlegen, in denen lediglich 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer und nicht 0,35 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 anhängig.
Weitere Hinweise enthält dazu unser Steuertipp vom 13.04.2011.
Verfassungsbeschwerde – pauschaler Kilometersatz bei Dienstreisen
Nunmehr liegt Verfassungsbeschwerde vor. Soweit Steuerpflichtige davon betroffen sind, sollten diese gegen Bescheide Einspruch einlegen, in denen lediglich 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer und nicht 0,35 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 anhängig.
Weitere Hinweise enthält dazu unser Steuertipp vom 13.04.2011.


