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07.02.2011
Umzugskosten ab 1. Januar 2011
Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 30. Dezember 2010 werden die neuen Beträge für Umzugskosten für Umzüge ab 1. Januar 2011mitgeteilt:
- Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Umzugskosten für ein Kind beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011: 1.612 Euro.
- Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt
- für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 1.279 Euro
- für Ledige bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 640 Euro.
- Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person (i. S. des § 6 (3) S. 2 und 3 des Bundesumzugskostengesetzes) mit Ausnahme des Ehegatten zum 1. Januar 2011 um 282 Euro.


