BdSt Thüringen - Umzugskosten ab 1. Januar 2011

Steuertipps > Archiv 2011 Steuertipps
07.02.2011

Umzugskosten ab 1. Januar 2011

Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 30. Dezember 2010 werden die neuen Beträge für Umzugskosten für Umzüge ab 1. Januar 2011mitgeteilt:

  • Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Umzugskosten für ein Kind beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011: 1.612 Euro.
  • Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt
    - für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 1.279 Euro 
    - für Ledige bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 640 Euro.
  • Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person (i. S. des § 6 (3) S. 2 und 3 des Bundesumzugskostengesetzes) mit Ausnahme des Ehegatten zum 1. Januar 2011 um 282 Euro.


Unser Steuertipp vom 15. November 2010 zu diesem Thema ist auf Umzüge, die nach dem 31. Dezember 2010 beendet werden nicht mehr auszuwenden.

 

Suche
Staatsverschuldung in Thüringen
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0