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15.03.2010

Überörtliche Kommunalprüfung in Thüringen eingeführt

Mit dem "Thüringer Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung sowie zur Änderung des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof" von 2001 fand endlich ein sich über fast zweieinhalb Legislaturperioden erstreckendes parteipolitisches Hin und Her ein Ende: Die überörtliche Kommunalprüfung wurde installiert und zwar beim Rechnungshof. Dort, wo sie der Bund der Steuerzahler Thüringen haben wollte - bei unabhängigen Prüfern. Dafür haben wir uns schon in unserer Stellungnahme zum Entwurf der Thüringer Verfassung ausgesprochen und seitdem stetig dafür eingesetzt und geworben.

Damit wurden dem Steuerzahler jährliche Kosten von über 1 Mio. Euro für eine eigenständige Kommunalprüfungsanstalt erspart.

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