BdSt Thüringen - Wirkungen

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15.03.2010

Transparenz bei Ministerbezügen

Mit der Stellungnahme vom 19.03.2008 zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Besoldungsneuregelungs- und –vereinfachungsgesetz“ forderten wir u. a., dass auch die Ministerbesoldung in diesem Landesgesetz geregelt und entsprechend das Ministergesetz geändert wird. Wir versprachen uns dadurch wesentlich mehr Transparenz.
Bislang wurde Bezug genommen auf die Gruppe B11 des Bundesbesoldungsgesetzes. Zudem haben 14 Verzichte auf Erhöhungen bei den Ministern dazu geführt, dass nur eingeweihte Spezialisten, auch wegen inzwischen erfolgter grundsätzlicher Umstellungen bei der Beamtenbesoldung, den Ministerbezug errechnen konnten. Ein untragbarer Zustand.
Das Ansinnen des BdSt haben Linke und CDU aufgegriffen.
Das geänderte Ministergesetz bezieht sich nun auf die Besoldungsgruppe B10 des Landes, die mit einem Faktor jeweils für die Minister und den Ministerpräsidenten gewichtet wird. Nunmehr wurden auch die längst durch neue Bestandteile ersetzten Zuschläge und Entschädigungen auf den aktuellen Stand im Ministergesetz gebracht. Ein Erfolg für die Transparenz gegenüber der interessierten Öffentlichkeit und für die Arbeit des BdSt Thüringen.

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