Thüringer Wassergesetz geändert
Die BdSt-Schrift "Zur Abwasserproblematik in Thüringen" aus dem Jahr 1995 war unser Maßstab zur Beurteilung von diesbezüglichen Gesetzen und Forderungskatalog zugleich. Darin hatten wir nicht nur Vorschläge zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes unterbreitet, sondern auch gefordert, im Thüringer Wassergesetz einen System- und Kostenvergleich für die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten aufzunehmen und die sparsamste bzw. wirtschaftlichste Lösung zu wählen. In der vorgenommenen Neufassung dieses Gesetzes vom 7. Januar 1999 wurde unsere Forderung weitestgehend erfüllt. In § 58 wurde ein neuer Absatz 6 aufgenommen:
"Die Beseitigungspflichtigen sind verpflichtet, die Abwasserbeseitigungskonzeption für ihr Entsorgungsgebiet unter wasserwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren und hierüber Nachweis zu führen."
Mit der jüngsten Novelle des Wassergesetzes entfiel dieser Passus dort, fand aber sinngemäß seinen Eingang in das 2009 er ThürKAG, indem „den Belangen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinsichtlich der zukünftigen Investitionen im Abwasserbereich in besonderer Weise Rechnung“ zu tragen ist.


