BdSt Thüringen - Wirkungen

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15.03.2010

Subventionsbericht kommt

Gebetsmühlenartig hat sich der BdSt Thüringen nicht nur gegen die hohe Verschuldung gewandt, sondern auch gleichzeitig eine Subventionsberichterstattung (erstmals 1996) gefordert. Allen Abgeordneten des dritten Thüringer Landtags haben wir das anlässlich ihrer Wahl im September 1999 ins Stammbuch geschrieben.
Eine Expertise des Bundes der Steuerzahler Hessen "Subventionsberichterstattung in Hessen: Gestaltungs- und Verfahrensvorschlag", die wir wenige Monate nach der Wahl an das Finanzministerium und die Landtagsfraktionen leiteten, sowie die Diskussionen zur Rückführung der Neuverschuldung haben offenbar endlich eine Trendwende eingeleitet.
Der Landtag beschloss auf seiner Sitzung am 14. September 2000: "Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag im Abstand von zwei Jahren und erstmalig mit der Vorlage der Haushaltsrechnung 1999 einen Subventionsbericht für das Land Thüringen vorzulegen ..."

2001: Erster Subventionsbericht im Landtag
Der Bund der Steuerzahler hatte es bereits seit Jahren gefordert - ein Bericht über die Subventionen im Landeshaushalt sollte vorgelegt und anhand dessen der Förderdschungel durchforstet werden. Wir hatten bereits im Vorjahr Vorschläge zu Inhalt und Gestaltung in die Diskussion eingebracht. Die Vorlage des ersten Subventionsberichtes in Thüringen und insgesamt in den neuen Ländern sieht der Steuerzahlerbund positiv und ist ein Erfolg seiner kontinuierlichen Arbeit.
Wenn auch der Subventionsbegriff in diesem Bericht sehr eng ausgelegt wurde und Inhalt sowie Gestaltung des Berichtes noch verbessert werden sollten, so ist dies ein wichtiges Arbeitsmaterial zur Überprüfung der Finanzhilfen des Landes. Im Juni hatte der Landtag den Bericht an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dort soll er umfassend diskutiert werden. Die Parlamentarier sind nun gefordert, Eignung, Notwendigkeit und Effizienz der Finanzhilfen zu bewerten.
Im Ergebnis der Beratungen müssen konkrete Beschlussempfehlungen für die Änderung, Kürzung oder Streichung von Finanzhilfen dem Landtag vorgelegt und beschlossen werden. Künftig sollten möglichst alle Subventionen zeitlich befristet und degressiv ausgestaltet werden. Vorrangig sind sie in Form eines zinsverbilligten Darlehens, als rückzahlbarer Zuschuss oder Bürgschaft und nicht als einfacher Zuschuss auszureichen.
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