BdSt Thüringen - Steuertipps

Steuertipps
14.05.2013

Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Heuschnupfengeplagte & Co. können Einspruch einlegen

Heuschnupfengeplagt, der erste richtig dicke Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss, auch im Sommer gibt es Gründe den Arzt aufzusuchen. Die Kosten für die Medikamente müssen viele Steuerzahler aus eigener Tasche zahlen. Kommt dann im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben für die Gesundheit schnell in die Höhe. Ein Trostpflaster: die Kosten können steuerlich berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben allerdings nur, wenn ein bestimmter Betrag – die zumutbare Eigenbelastung – überschritten wird. Ob diese Eigenbelastungsgrenze verfassungsgemäß ist oder die Krankheitskosten gar ab dem ersten Euro steuerlich anerkannt werden müssen, soll nun der Bundesfinanzhof klären. Dort sind zwei Nichtzulassungsbeschwerden zu diesem Thema anhängig (VI B 150/12 und VI B 116/12). Mehr dazu

09.05.2013

Honorareinnahmen aus mehrjährigem Mandat

Wird ein berufsübliches Honorar für die mehrere Jahre andauernde Betreuung eines Mandats in einem Jahr vereinnahmt, so führt dieses nach Rechtsprechung durch den Bundesfinanzhof (BFH) nicht zu außerordentlichen Einkünften – so das Urteil vom 30. Januar 2013 – III R 84/11, veröffentlicht am 4. März 2013.

Im Klageverfahren handelte es sich um einen Rechtsanwalt, der über mehrere Jahre hinweg ein Erbrechtsmandat bearbeitete und nach erfolgreichem Abschluss eine Honorarzahlung erhielt. Mehr dazu
02.05.2013

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2013 erhöht

Ab 1. Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Dabei handelt es sich um Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt 1.045,04 Euro (bisher 1.028,89 Euro).
Soweit gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, erhöht sich dieser Betrag um monatlich 393,30 Euro (bisher 387,22 Euro) für die erste Person und um jeweils weitere 219,12 Euro (bisher 215,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

Die Pfändungsfreigrenzen werden an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst.
23.04.2013

BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer – Abgabe von Speisen und Getränken

In Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofs hat nunmehr das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein BMF-Schreiben zur Anwendung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes bei Abgabe von Speisen und Getränken veröffentlicht.

Bei Abgabe von Speisen und Getränken z. B. in einem Restaurant wird diese Leistung als sonstige Leistung qualifiziert und ist als sogenannter Restaurationsumsatz mit dem allgemeinen Steuersatz (19%) zu besteuern.
Der ermäßigte Steuersatz von 7% ist bei Lieferungen von Speisen und Getränken anzuwenden.
In der Praxis war die Abgrenzung häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung bis hin zu den Finanzgerichten.
Mit Erklärungen, Abgrenzungen und Beispielen soll nunmehr zur Rechtssicherheit beigetragen werden.

Im BMF-Schreiben wird dazu ausgeführt: Mehr dazu
15.04.2013

Scheidungskosten bei der Einkommensteuer absetzen

Streitkosten mit dem Ex-Partner sind außergewöhnliche Belastung

Eine Ehescheidung ist häufig nicht nur schmerzlich, sondern auch teuer. Schnell kommen einige tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, wenn neben der Ehescheidung auch noch Fragen des Versorgungsausgleichs, des Zugewinns oder des Unterhalts geregelt werden müssen. Viele Steuerzahler wollen die Kosten dann wenigstens bei der Steuer absetzen. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorfs ist dies möglich, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Mehr dazu

09.04.2013

Sprachkurs im Ausland – Werbungskosten?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Verfahren zur steuerlichen Berücksichtigung der Teilnahme an einem Sprachkurs in spanischer Sprache in Südamerika geurteilt.
Es wird davon ausgegangen, dass die mit einer beruflichen Fortbildung verbundenen Reisekosten als Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar sind, wenn die Reise ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.
Bei privater Mitveranlassung können die Kosten auch aufgeteilt werden. Grundlage für die Aufteilung kann der Zeitanteil, der beruflich bzw. privat veranlasst ist, sein.
Der BFH führt weiter dazu aus: Mehr dazu

02.04.2013

Bundesgerichtshof zu Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an Schiffsfonds

Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten fordern in letzter Zeit häufiger Beteiligungsgesellschaften, deren Zweck der Betrieb eines Containerschiffs ist, von ihren Kommanditisten Rückzahlungen von Ausschüttungen.
Im Zeitraum davor wurden entsprechende Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen gefasst und Beträge als gewinnunabhängige Ausschüttungen gezahlt.
Grundlage für eine Rückzahlung solcher Ausschüttungen waren wiederum Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen im Rahmen eines Restrukturierungskonzepts auf Grundlage einer Satzungsregelung.

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) stellten dazu fest: Mehr dazu

26.03.2013

Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgebers kann zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verbesserung dessen allgemeinen Gesundheitszustandes je Arbeitnehmer im Kalenderjahr 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei aufwenden.
Dieser Freibetrag ist zweckgebunden und für

- Gesundheitskurse zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
sowie für
- die betriebliche Gesundheitsförderung einzusetzen.

Damit die Leistungen steuerfrei bleiben, müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit erfüllt werden, das sind insbesondere Maßnahmen zur Änderung der Bewegungsgewohnheiten und arbeitsbedingten körperlichen Belastungen, aber auch zur Ernährung. Mehr dazu

19.03.2013

Abgeltungsteuer bei Darlehen unter nahen Angehörigen

Die Abgeltungsteuer ist auf Zinseinnahmen, die aus Darlehens-Verträgen mit nahen Angehörigen resultieren, nicht anzuwenden.
Das niedersächsische Finanzgericht hat dazu festgestellt, dass der abgeltende Steuersatz für Kapitalerträge dann nicht gilt, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind.
Der Abgeltungsteuersatz findet demnach nicht auf alle Konstellationen Anwendung (§32d Abs. 2 EStG).

Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.6.2012, 15 K 417/10

11.03.2013

Abgeltungsteuer & Werbungskosten

Einspruch einlegen kann sich lohnen

Für Anleger kann es sich lohnen, Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einzulegen. Denn das Finanzgericht Baden-Württemberg hat kürzlich entschieden, dass Sparer und Kapitalanleger Werbungskosten absetzen dürfen. Eigentlich können Werbungskosten für private Geldanlagen seit dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigt werden. Nun bietet das Urteil aber die Chance, solche Kosten doch noch steuermindernd anzusetzen. Der Bund der Steuerzahler erklärt die Details. Mehr dazu

05.03.2013

Bundesfinanzhof urteilt zum Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut am 13. November 2011 -VI R 3/12 (veröffentlicht am 27. Februar 2012)- zu den Mindestangaben im Fahrtenbuch geurteilt.

Danach genügt es nicht, wenn Fahrten im Fahrtenbuch allgemein als „Dienstfahrten“ bezeichnet werden. Die Mindestangaben können auch nicht durch andere nicht im Fahrtenbuch enthaltenen Angaben ergänzt werden (z. B. durch Auflistung der Fahrten durch den Arbeitgeber oder Ausdrucke des Terminkalenders). Mehr dazu
26.02.2013

Übergangszeit für zertifizierte Elster-Übermittlungen

Ab dem 1. Januar 2013 ist die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung bundesweit anzuwenden. Es sind u. a.

- Umsatzsteuer –Voranmeldungen,
- Lohnsteuer-Anmeldungen
- Dauerfrist-Verlängerungen authentifiziert mit elektronischem Zertifikat zu übermitteln.

Für eine Übergangszeit bis zum 31. August 2013 wird auch weiterhin die Abgabe der entsprechenden Meldungen ohne Authentifizierung akzeptiert.

Betroffene Steuerzahler müssen sich unabhängig von der Übergangsregelung im ElsterOnline-Portal einmalig registrieren lassen.

(siehe auch unsere Presseinformation vom 8. Januar 2013)
19.02.2013

Neue Prüfungsmöglichkeit der Finanzverwaltung ohne Ankündigung

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 sollte eine sogenannte Lohnsteuer-Nachschau ohne vorherige Ankündigung eingeführt werden.
Ziel ist es, die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer sicherzustellen.
Es sollen steuererhebliche Sachverhalte zeitnah aufgeklärt werden können.
Mit den gegenwärtigen Lohnsteueraußenprüfungen, die rechtzeitig angekündigt werden müssen, könne sich die Prüfungsbehörde spontan kein zuverlässiges Bild über das jeweilige Unternehmen machen. Mehr dazu

14.02.2013

Einkommensteuerbescheide 2012 in Thüringen

Die Finanzverwaltung Thüringens informiert, dass die ersten Einkommensteuerbescheide 2012 voraussichtlich ab Mitte März 2013 versendet werden.

In der Begründung heißt es, dass den Finanzämtern noch keine vollständigen Arbeitnehmerdaten vorliegen.
Die Arbeitgeber können bis zum 28. Februar elektronisch die erforderlichen Daten der Renten- und Krankenversicherungen der Arbeitnehmer übermitteln. Diese werden dann zentral aufbereitet und anschließend den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer zugeordnet.

Unabhängig davon können die Einkommensteuererklärungen 2012 beim Finanzamt eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Die Finanzverwaltung bittet darum, gegenwärtig von Rückfragen bei den Finanzämtern aus obigem Grund abzusehen.

12.02.2013

Leerstand kann Grundsteuererlass rechtfertigen

Anträge bis 2. April 2013 möglich

Trotz erheblicher Bemühungen können Immobilien häufig nicht vermietet werden. Bleiben Mieteinnahmen unverschuldet aus, so kann dies zum teilweisen Erlass der Grundsteuer führen. Ein entsprechender Antrag auf Erlass der Grundsteuer muss für das Jahr 2012 bis spätestens zum 2. April 2013 bei den Gemeinden eingegangen sein. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu vertreten hat. Ein 25-prozentiger Grundsteuererlass ist möglich, wenn der normale Rohertrag um mehr als 50 Prozent gemindert wird. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Unter dem normalen Rohertrag ist die geschätzte übliche Jahresrohmiete zu Beginn des Kalenderjahres zu verstehen. Mehr dazu

05.02.2013

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2013

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2013 sind in folgender Höhe anzuwenden:


Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

Angaben in Euro; Eh. = Einzelhandel

Gewerbezweig
ermäßigter Steuersatzvoller Steuersatzinsgesamt
Bäckerei1.133
382
1.515
Fleischerei878
789
1.667
Gast- und Speisewirtschaften


* mit Abgabe von kalten Speisen1.107
929
2.036
* mit Abgabe von kalten und warmen Speisen1.527
1.667
3.194
Getränkeeinzelhandel
90
280
370
Café und Konditorei1.095
611
1.706
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren, Eier (Eh.)611
64
675
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)1.247
713
1.960
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)280
204
484

Pauschbeträge dienen der Vereinfachung. Zu- und Abschläge wegen persönlicher individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten (einschließlich z. B. Krankheit oder Urlaub) sind nicht zulässig.

Die Pauschbeträge sind Jahreswerte je Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist der jeweils halbe Pauschbetrag anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten, die Pauschbeträge sind dann im Bedarfsfall zu erhöhen durch Schätzung.


Bei gemischten Betrieben (Fleischerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag des Gewerbezweiges anzusetzen.

29.01.2013

Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2013

Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Dezember 2012 wurden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandreisen bekannt gemacht.
Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Für Länder die nicht erfasst sind, ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes gilt der für das Mutterland geltende Pauschbetrag.

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur im Falle der Arbeitsgebererstattung anwendbar.
Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend, ebenso für den Betriebsausgabenabzug.

Die Übersicht über die ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland können Sie beim Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. erhalten.

22.01.2013

Pauschalsteuer und Aufmerksamkeiten

Auf Grund einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt vom 10. Oktober 2012 wurde eine Vereinfachungsregelung zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und den Ländern abgestimmt, die nunmehr bundesweite Anwendung findet.
Eine Änderung des BMF-Schreibens zum § 37b EStG liegt noch nicht vor, ist aber vorgesehen.

Es geht um folgendes:
Bloße Aufmerksamkeiten, deren Wert 40,00 € (einschl. Umsatzsteuer) nicht übersteigen, z. B. auch an Kunden aus einem persönlichen Anlass sind nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einzubeziehen.
Das bedeutet, Kosten für Kleinstgeschenke wie beispielsweise Blumensträuße, die zu Geburtstagen auch an Kunden verschenkt werden, entfallen bei der Ausübung des Wahlrechts für die Pauschalsteuer.

17.01.2013

Glätte auf den Straßen

Finanzamt an Unfallkosten von Berufspendlern beteiligen


Ein Fall fürs Finanzamt ...
Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin.

Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.

Wichtig ist, nach Angaben des Bundes der Steuerzahler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.

15.01.2013

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012

In gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2013 wird über die Steuererklärungsfristen sowie Fristverlängerungen für das Kalenderjahr 2012 informiert.

Danach gilt, dass die Erklärungen zur

  • Einkommensteuer einschl. der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Ein- kommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags-,
  • Körperschaftsteuer

  • Gewerbesteuer

  • Umsatzsteuer und

  • gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 Außensteuergesetz


bis zum 31. Mai 2013 bei den Finanzämtern abzugeben sind.

Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen gilt wie bisher vor allem für die steuerberatenden Berufe, soweit diese die Erklärungen anfertigen bis zum 31. Dezember 2013. Mehr dazu
08.01.2013

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung

Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum 1. Januar 2013. Übergangsweise können die Anmeldungen und Anträge aber auch ohne Zertifikat versandt werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Mehr dazu

02.01.2013

Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten

Stichjahre 2002 und 2006

Den Beginn des Jahres sollten alle Unternehmen, Freiberuflern und Verbände nutzen, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten.
Darauf hat jetzt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hingewiesen. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor: Mehr dazu

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