BdSt Thüringen - Archiv 2010 Steuertipps

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15.12.2010

Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit

Mitarbeiter erhalten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten in der Regel vom Arbeitgeber Spesen. Wenn also der Arbeitgeber die Kosten für die Mahlzeiten auf einer Dienstreise übernimmt, ist ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer gegeben, der dem Grunde nach als Arbeitslohn zu versteuern ist.
Hierfür gibt es jedoch besondere Regelungen. Mehr dazu

09.12.2010

Einkommensteuervorauszahlungen

Verwunderung über Steuervorauszahlungen

Viele Arbeitnehmer waren erstaunt, als das Finanzamt mit dem letzten Steuerbescheid auch Steuervorauszahlungen festsetzte. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Mehr dazu

02.12.2010

Weihnachtsfeiern steuerfrei?

Tipp vom BdSt Thüringen


Foto: Annegret Mahrle
Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich einer betrieblichen Weihnachtsfeier sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern einige Regeln beachtet werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hin. Mehr dazu

22.11.2010

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2011

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Unterkünfte oder Mahlzeiten zur Verfügung, so handelt es sich dabei um steuer- und beitragspflichtige Sachbezüge. Die maßgeblichen Werte werden jährlich geprüft und angepasst. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2011 bekanntgegeben. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Bundesrat voraussichtlich im Dezember 2010.

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gilt bezogen auf die Sachbezüge für die Berechnung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer sowie für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die neuen Werte sind im Kalenderjahr 2011 anzuwenden.

Die Sachbezugswerte sind einheitlich für alte und neue Bundesländer. Sie betragen voraussichtlich
monatlich 217,00 Euro (2010: 215,00 Euro) und täglich 7,23 Euro (2010: 7,17 Euro).

Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung gestellt sind
47,00 Euro für Frühstück (wie bisher),
85,00 Euro für Mittagessen (2010: 84,00 Euro),
85,00 Euro für Abendessen (2010: 84,00 Euro
monatlich anzusetzen.

Die Werte für eine Kantinenmahlzeit (Mittag und Abendessen) sowie auch für ein dort eingenommenes Frühstück bleiben unverändert gegenüber 2010 (je 2,80 Euro bzw. 1,57 Euro).

Der Wert einer Unterkunft wird im Inland monatlich 206,00 Euro betragen (2010: 204,00 Euro).
15.11.2010

Umzugskosten – Höhere Beträge steuerlich absetzbar

Kosten für einen berufsbedingten Umzug können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung wird angenommen, wenn sich die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine Stunde reduziert, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu

08.11.2010

Degressive Abschreibung läuft Ende 2010 aus

Befristet für zwei Jahre hatte die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket I, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 % ab dem 1. Januar 2009 wieder eingeführt.
Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ab dem 1.1.2009 angeschafft oder hergestellt werden und ist auf zwei Jahre befristet. Diese Regelung läuft zum Jahresende 2010 aus. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2010 angeschafft werden, kann nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch die lineare Abschreibung beansprucht werden.
Bei der Investitionsplanung sollte die Möglichkeit der degressiven Abschreibung noch im Kalenderjahr 2010 berücksichtigt werden.
Die höheren Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren verringern den zu versteuernden Gewinn stärker als bei der linearen Abschreibung.

01.11.2010

Anwendungserlass – Ablösung der Umsatzsteuer-Richtlinien

Mit Wirkung vom 1. November 2010 soll ein neuer Umsatzsteuer-Anwendungserlass wirksam werden. Im Gegenzug wird die Umsatzsteuer-Richtlinie 2008 aufgehoben.
Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass die Umsatzsteuer-Richtlinien in der Zwischenzeit durch erfolgte Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Rechtsprechung sowie der daraufhin ergangenen BMF-Schreiben nicht mehr aktuell sind.
Auch die ursprünglich beabsichtige Herausgabe der Umsatzsteuer-Richtlinien 2011 zum 1.1.2011 würde bereits den bestehenden Rechtsstand nicht mehr abdecken.
Der neue Anwendungserlass kann regelmäßig bzw. bei Bedarf ergänzt oder geändert werden. Das bedeutet, dass die jeweils aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs übernommen werden kann.
Die Lohn- und Einkommensteuerrichtlinien bleiben wie bisher bestehen, der Ersatz durch einen Anwendungserlass ist nicht vorgesehen.

29.10.2010

Bundestag stimmt Jahressteuergesetz 2010 zu

Am 28. Oktober 2010 stimmte der Deutsche Bundestag dem Jahressteuergesetz (JStG) 2010 zu. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Steuertipp vom 25. Oktober des Jahres. Wir informierten darin über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH- Az. VIII R 33/07) zu Zinsen bei Einkommensteuer-Erstattungen, die nicht steuerpflichtig sind.

In das JStG 2010 wurde nun eine Klarstellung durch die Koalitionsmehrheit eingefügt.

Zinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige zu Einkommensteuererstattungen zahlt, sind steuerpflichtig.

Der BFH hatte abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass private Zinsen auf die Nachzahlungen ebenso wie auch Zinsen auf die Erstattungen nicht dem steuerbaren Bereich zugewiesen sind.

Die Koalitionsmehrheit ist der Auffassung, dass Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Die konsequente Anknüpfung daran sei die bewusste gesetzgeberische Entscheidung, nach der Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
25.10.2010

Vom Finanzamt gezahlte Zinsen sind steuerfrei

Einkommensteuernachzahlungen sind in der Regel mit Nachzahlungszinsen verbunden. Diese Nachzahlungszinsen sind steuerlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Erhält der Steuerpflichtige Erstattungszinsen, so waren diese Zinsen aus einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen beim Empfänger zu besteuern.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält nunmehr an dieser bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest.
In seiner geänderten Rechtsauffassung geht der BFH nunmehr davon aus, dass die Zinsen auf die Erstattung für Steuern nicht dem steuerbaren Bereich zuzuordnen sind, ebenso wie Nachzahlungszinsen nicht als Ausgaben berücksichtigt werden.
Damit ist der Gleichlauf zwischen Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen im Bereich des § 12 Nr. EStG (Einkommensteuergesetz) gewährleistet.

BFH-Urteil vom 15.06.2010 Az VIII R 33/07, veröffentlicht am 08.09.2010

Update 29.10.2010: Bitte beachten Sie auch unseren Tipp vom 29.10.2010 im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2010!
18.10.2010

Handschriftliches Fahrtenbuch kann ergänzt werden

Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden muss; jede einzelne Fahrt ist durch Angabe der gefahrenen Kilometer und bei Beendigung der Fahrt mit dem Gesamtkilometerstand zu dokumentieren. Bei beruflich veranlassten Fahrten sind die besuchten Kunden oder Geschäftspartner anzugeben.
Bei Fahrtenbüchern die computergestützt geführt werden, gibt es häufig Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, weil diese Fahrtenbücher nachträglich verändert werden können, mit dem Ergebnis, dass diese nicht steuerlich anerkannt werden.
Mit Urteil vom 14.4.2010 hatte nun das Finanzgericht Brandenburg folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Mehr dazu

08.10.2010

Kosten für Studium und Berufsausbildung

Verwaltungsanweisung liegt nun vor

Das Bundesministerium der Finanzen hat das seit langem erwartete Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten veröffentlicht, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich bereits im vergangenen Jahr in einem vom BdSt unterstützten Musterverfahren entschieden, dass Kosten für ein Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung Werbungskosten sind (Az.: VI R 14/07). Bislang hat die Verwaltung das Urteil jedoch in ähnlich gelagerten Fällen noch nicht angewendet. Mehr dazu

04.10.2010

Voraussichtliche SV-Werte 2011

Die voraussichtlichen SV-Werte für 2011 wurden bekanntgegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird erstmals seit 1949 herunter gesetzt. Gesamtdeutsch betrachtet verminderten sich die Bruttolöhne und –gehälter der Arbeitnehmer im Jahr 2009 um 0,24 %.
Trotz gesenkter BBG wird es für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der BBG auch für diesen Kreis teurer, denn der Arbeitnehmeranteil steigt für alle auf 8,2 % gegenüber 7,9 % im Jahr 2010.
Gegen Ende des Jahres 2010 müssen die Werte für 2011 erst noch vom Bundesrat beschlossen werden. Mehr dazu

21.09.2010

Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2009

Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2009 insgesamt 524 Milliarden Euro an Steuern eingenommen.
Den höchsten Anteil daran hat die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer mit 177 Mrd. Euro, was einem Anteil von 33,8 % entspricht. Die zweithöchste Einnahmeposition ist die Lohnsteuer mit 135 Mrd. Euro.
Die Energiesteuer hat sich mit 40 Mrd. Euro auf den dritten Platz der Steuereinnahmen entwickelt. Erst danach folgen Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Vergleichsweise sind die Einnahmen aus der Kfz-Steuer lediglich bei 8 Mill. Euro, die der Zweitwohnungssteuer betragen 92 Mill. Euro und die der Hundesteuer 248 Mill. Euro.

14.09.2010

Anwendungszeitpunkt des Förderhöchstbetrages für Handwerkerleistungen

Seit längerer Zeit ist der Anwendungszeitpunkt für den Förderhöchstbetrag für Handwerkerleistungen umstritten. Wir informierten über verschiedene Verfahren.
Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hatte die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) nicht zugelassen, weil kein Fall mit rechtsgrundsätzlicher Bedeutung vorläge. Nun hatte aber die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers Erfolg. Mehr dazu

07.09.2010

Kindergeld/Kinderfreibetrag

Kosten für die Studentenbude abziehbar?

Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für deren Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den sogenannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Mehr dazu

02.09.2010

Eingetragene Lebenspartnerschaft – Steuerliche Behandlung

Der vom Bundeskabinett eingebrachte Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 sieht im Bereich der Erbschaft- und Grunderwerbssteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten bei Erwerben nach dem Tag der Verkündung vor. Der Bundesrat hat dieses Vorhaben nicht beanstandet.
Lebenspartner können damit die Vergünstigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens in Anspruch nehmen, der nur die Steuerklasse I betrifft.
Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, soll für den ehemaligen Lebenspartner analog wie für den geschiedenen Ehegatten, die Steuerklasse II gelten.

Außerdem werden eingetragene Lebenspartner den Ehegatten bei der Befreiung des Erwerbs eines Grundstücks (§ 3 Grunderwerbsteuergesetz) gleichgestellt. Bisher war eine Übertragung zwischen Lebenspartnern nicht steuerlich befreit.
Zukünftig soll die Gleichstellung zum Beispiel zur Wirkung kommen beim

  • Erwerb aus dem Nachlass durch den überlebenden Lebenspartner,

  • Grundstückserwerb unter Lebenspartnern,

  • Lebenspartner als begünstigtem Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft.

26.08.2010

Neubewertung des Grundvermögens - Grundsteuer

Der Einheitswert ist grundsätzlich die Ausgangsgröße für die Bemessung der Grundsteuer. Die Bewertung und Feststellung erfolgt durch die Finanzverwaltung. Die Bewertung sollte ursprünglich regelmäßig in bestimmten Zeitabständen (6 Jahre) durchgeführt werden.
Tatsächlich wird mit dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 und in den neuen Ländern (also im Beitrittsgebiet) mit den Wertverhältnissen auf den 1.1.1935 gearbeitet.

Nun hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30.6.2010, Az: II R 60/08, veröffentlicht am 11.8.2010, mit dieser Frage zu beschäftigen.
Im Ergebnis stellte dieser fest, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten ergeben, für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind.
Die weitere Unterlassung einer allgemeinen Neubewertung ist verfassungsrechtlich nicht mehr vereinbar.

Soweit eine Neubewertung vorgenommen wird, ist auch mit einer Änderung der Höhe der Grundsteuer zu rechnen.
Der Gesetzgeber arbeitet seit längerer Zeit an einer Neuordnung der Grundsteuer. Es zeichnet sich ab, dass es zu recht unterschiedlichen Auswirkungen in den einzelnen Ländern und Gebieten kommen kann.
Die grundsätzliche Diskussion bleibt abzuwarten.

19.08.2010

Künstlersozialabgabe

Durch das Bundesministerium für Arbeit wurde bekannt gegeben, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung für das Jahr 2011 auch weiterhin konstant 3,9 Prozent beträgt.

Publizisten und freischaffende Künstler erhalten seit mehr als 25 Jahren in Deutschland einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Basis bilden die Abgabe der Verwerter, ein Bundeszuschuss und eigene Beiträge.

Der Bund der Steuerzahler setzt sich für die Abschaffung der Künstlersozialabgabe ein.

10.08.2010

Steuerbescheide auf Rechenfehler hin überprüfen

Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist ist eine Änderung der Steuerfestsetzung möglich

Rechen- und Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die dem Finanzamt beim Erlass von Steuerbescheiden unterlaufen sind, können auch nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist berichtigt werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen weist auf die besondere Korrekturvorschrift des § 129 der Abgabenordnung hin, die in derartigen Fällen die Möglichkeit einer Änderung der Steuerfestsetzung zulässt. Zeitliche Grenze für die Berichtigung ist lediglich der Ablauf der Festsetzungsverjährung, die aber frühestens nach vier Jahren eintritt. Mehr dazu

01.08.2010

Vorschlag der EU-Kommission - Umsatzsteuer

Am 15. Juli 2010 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag zur Fristverlängerung beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren für 2009.

Am 1. Januar 2010 ist die MwSt- Erstattungsrichtlinie in Kraft getreten. Diese regelt die Erstattung der Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben, die Steuerpflichtige in einem Mitgliedstaat gezahlt haben, in dem sie nicht ansässig sind. Außerdem wurde geregelt, dass der Steuerpflichtige diesen Erstattungsantrag über ein Web-Portal des Mitgliedstaates stellt, in dem er ansässig ist. Nun haben einige Mitgliedstaaten diesen Termin zum 1.1.2010 nicht eingehalten oder hatten technische Probleme, mit der Folge, dass Erstattungsanträge nicht gestellt werden konnten.

Wegen dieser Verzögerungen hat nun die Kommission vorgeschlagen, die Frist für die Beantragung von Erstattungen für Ausgaben des Jahres 2009 bis zum März 2011 (ursprünglicher Termin September 2010) zu verlängern. Der Vorschlag soll zum 1.10.2010 in Kraft treten, wozu allerdings die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten erforderlich ist.
30.07.2010

Überhöhte Vorauszahlungsbescheide

Jetzt handeln

Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung. Mehr dazu

23.07.2010

Probleme für Schulabgänger im Ferienjob

Wird ein Ferienjob zur Überbrückung zwischen Schulabschluss und erstem Job ausgeübt, kann die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung entfallen.
Viele Schulabgänger beginnen wenige Wochen nach dem Ferienjob mit der Berufsausbildung.
So ist eine kurzfristige Beschäftigung (zwei Monate oder 50 Arbeitstage) attraktiv, da hier keine Beiträge abgeführt werden müssen.
Erfolgt jedoch eine spätere Lehrausbildung im gleichen Jahr so kann es dann zu einer nachträglichen Beitragspflicht kommen.
Bei einer Betriebsprüfung kann es dann in der Folge in solchen Fällen zu Beitragsnachzahlungen kommen, weil es sich nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung handelte.

13.07.2010

Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. März 2010 Az. VIII R 4/07 entschieden, dass
  • Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betreiber des Schneeballsystems bei einem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung des gutgeschriebenen Betrages leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.
  • Fehlt es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems (wenn dieser das Auszahlungsersuchen des Anlegers ablehnt), und er versucht sogar über andere Zahlungsmodalitäten zu verhandeln, wird in dieser Verhaltensweise die Begründung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gesehen.
Betrügerische Schneeballsysteme wirken auf die Anleger besonders hart. Es ist nicht nur das eingezahlte Geld verloren, sondern es müssen auch Steuern auf angebliche Gewinne gezahlt werden, die der Anleger nie gesehen hat. Inwieweit Verluste evtl. geltend gemacht werden können muss im Einzelfall geprüft werden (s. dazu BFH VIII R 36/04 v. 28.10.2008).
06.07.2010

Zuschuss für Rußpartikelfilter

Förderung nun auch für leichte Nutzfahrzeuge

Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen. Mehr dazu

01.07.2010

Beratungshonorar und Steueramnestie

Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Steueramnestie entstehen, kann der Steuerpflichtige nicht steuermindernd geltend machen. So entschied das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 22.12.2009, Az. 1 K 3559/06.
Bei der Berechnung der Amnestiesteuer habe der Gesetzgeber einen großzügigen Abschlag auf die steuerpflichtigen Einnahmen gewährt und insofern seien alle Aufwendungen, die mit den nacherklärten Einnahmen im Zusammenhang stehen pauschal abgegolten. Dazu gehöre auch das Beratungshonorar für die Amnestieerklärung.

Vom Finanzgericht Düsseldorf wurde dazu anders entschieden (Entscheidung vom 20.9.2007 Az: 12 K 5016/06).
23.06.2010

Ferienjobs: Steuern zurückholen

Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, können sich in der Regel die abgezogene Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag vollständig zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin. Die Ferienjobber dürfen allerdings nur eine bestimmte Summe verdienen, sonst gibt es keine Rückzahlung und ihre Eltern könnten ihre Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibetrag und Co. verlieren. Mehr dazu

18.06.2010

Kleinerer Wasserzähler spart Gebühren


Grundgebühr oft nach Wasserzählergröße gestaffelt
Der Gebührenzahler hat jederzeit das Recht, von seinem Wasserversorger zu fordern, einen großen Wasserzähler gegen einen kleineren auszutauschen, wenn diese kleinere Messeinrichtung technisch ausreichend ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21. April 2010 entschieden (VII ZR 97/09).

17.06.2010

Besteuerung von Wohnmobilen

Die mit dem Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz (KraftStGÄndG) vom 21.12.2006 entstandene Rückwirkung auf den 1. Januar 2006 für die Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung haben. Die Halter von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t konnten über den 1. Mai 2005 hinaus in keinem Falle mit der Behandlung ihrer Fahrzeuge als Lkw rechnen. Insofern lag ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der Regelung nicht vor.
BFH v. 24.2.2010 Az. II R 44/09

08.06.2010

Heiraten und Steuern

Lohnsteuerklassenwahl bedenken

Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feier-lichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschlie-ßung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Ein-kommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares. Mehr dazu

03.06.2010

Zulässiges Gesamtgewicht und Nutzlast sind maßgeblich für Kraftfahrzeugsteuer

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast nicht wesentlich von einem PKW unterscheiden unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung (§ 8 Nr. 1 KraftStG).
Eine Besteuerung derartiger Fahrzeuge als LKW kann nur geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg hat.
BFH-Urteil vom 24.02.2010 Az: II R 6/08

27.05.2010

Weg zum Mittagessen ist unfallversichert

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass während eines normalen Arbeitstages der Weg zu einem privaten Mittagessen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist (Urteil des BSG vom 27.04.2010 – B 2 U 23/09 R).

Im Verfahren war der Kläger auf dem Weg zum Mittagessen bei seiner Freundin mit dem Motorrad verunglückt und hatte sich verletzt. Mehr dazu

11.05.2010

Einkommensteuererklärung 2009

Frist 31. Mai 2010 beachten

Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Nehmen Steuerzahler die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, gilt diese Frist nicht. Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2010 möglich. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag als genehmigt. Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben seit neuem mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2009 muss spätestens am 31. Dezember 2013 abgegeben werden. Ein Musterbrief für die Beantragung der Fristverlängerung kann kostenlos unter www.steuerzahler.de heruntergeladen werden.

10.05.2010

Solidaritätszuschlag–Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht

Das Finanzgericht Niedersachsen hat den Vorlagebeschluss zum Solidaritätszuschlag dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet. Das Verfahren, welches als Musterverfahren vom Bund der Steuerzahler vor dem Finanzgericht Niedersachsen (7 K 143/08) seit etwa einem Jahr unterstützt wird, richtet sich gegen die dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags.
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei Solidaritätszuschlag steuerrechtlich um eine Ergänzungsabgabe, die nicht auf Dauer erhoben werden darf. Das Finanzgericht vertritt die Meinung, das die Erhebung des Zuschlages seit 1995 geben das allgemeine Freiheitsrecht und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße.

Jetzt ist der Weg frei, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung trifft.

03.05.2010

Steuerberaterkosten – Sonderausgabenabzug

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. 02. 2010 X R 10/08 entschieden, dass die Streichung der Abzugsmöglichkeit von Steuerberaterkosten als Sonderausgaben ab dem Jahr 2006 nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug der Steuerberaterkosten zuzulassen.
Zur Begründung heißt es:
  • die Neuregelung verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip,
  • es wird der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz nicht verletzt, und
  • der Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.
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26.04.2010

Reform der Umsatzsteuer – Vorhaben der Bundesregierung

CDU, CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag umfassende Änderungen bei der Umsatzsteuer vereinbart.
Erste Änderungen waren z. B. die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % bei Übernachtungen und die Ausweitung der Ist-Besteuerung. Mehr dazu

19.04.2010

Anwendungszeitpunkt des Förderhöchstbetrages für Handwerkerleistungen

Seit 2009 ist der Anwendungszeitpunkt für den höheren Förderbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (i. S. § 35 a (3) Einkommensteuergesetz) umstritten.
Die Frage ist, ob der Betrag von 1.200 Euro mit der im Rahmen einer in 2008 durchgeführten Gesetzesänderung bereits auch 2008 anzuwenden ist. Die Steuerermäßigung für 2008 war auf 600 Euro festgelegt.

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat hierzu mit Urteil vom 26. Januar 2010
Stellung genommen und entschieden, dass die Steuerermäßigung im Jahres 2008 weiterhin auf den Höchstbetrag von 600 Euro beschränkt gewesen ist. Eine weitergehende Steuermäßigung bestehe nicht (AZ 3 K 2002/09 – FG Rheinland-Pfalz). Die Revision zum BFH hat das Gericht nicht zugelassen. Es sei kein Fall von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, da der vorliegende Streitfall auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie er Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden werden könnte. Mehr dazu

15.04.2010

Abgeltungsteuer

Bescheinigung nur auf Antrag

Seit dem Jahr 2009 greift für Einnahmen aus privaten Kapitalanlagen die Abgeltungsteuer. Danach werden direkt an der Quelle 25 Prozent der Erträge zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Neben dem pauschalen Abzug der Abgeltungsteuer können Kapitalerträge aber auch weiterhin über die Einkommensteuer veranlagt werden. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn das zu versteuernde Einkommen bei unter 15.400 Euro im Jahr liegt (bei zusammenveranlagten Ehegatten unter 30.800 Euro). Mehr dazu

12.04.2010

Widersprechende Urteile der Finanzgerichte zum Solidaritätszuschlag

Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 14. Januar 2010 (13 K 1287/09) entschieden, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags auch im 13. Jahr seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Nach dessen Auffassung ist der Soli eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich ist.
Vordem hatte bereits das Finanzgericht Münster mit seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2009 (Az. 1 K 4077/08) die Verfassungsmäßigkeit des Soli bestätigt.

Diese Entscheidungen widersprechen damit der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, welches davon ausgegangen ist, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2007 nicht mehr verfassungsgemäß ist. ( Az. 7 K 143/08).

Der Senat hat die Revision zugelassen.

Der Bund der Steuerzahler wird die geplante Klage vor dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich unterstützen.
Steuerzahler sollten bei ihren Steuerbescheiden darauf achten, dass der Vorläufigkeitsvermerk für die Erhebung des Solidaritätszuschlags aufgeführt ist oder falls nicht erfolgt, einen Einspruch erheben.

01.04.2010

Abfindungen schlau gestalten

Neues Urteil des Bundesfinanzhofs

Oftmals ist der Verlust des Arbeitsplatzes mit einer Abfindung verbunden. Viele Arbeitnehmer müssen mit diesem Geld jedoch die Zeit bis zum nächsten Job oder den Renteneintritt überbrücken. Daher ist es von großer Bedeutung, welcher Nettobetrag nach Abzug der gesetzlichen Abzüge von der Abfindung übrig bleibt. In diesem Zusammenhang weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) auf ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs hin. Mehr dazu

24.03.2010

Zweifel am beschränkten Abzug der Kinderbetreuungskosten

Der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten, der seit 2006 als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben möglich ist, stößt wegen der Beschränkung auf zwei Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal 4.000 €, auf verfassungsrechtliche Bedenken. Es geht dabei um die Kosten für eine Tagesmutter, den Kinderhort bzw. die Fahrtkosten dahin.

Auch in diesem Fall wird empfohlen den Steuerbescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, soweit diese keinen Vorläufigkeitsvermerk zum Abzug der Kinderbetreuungskosten beinhaltet.

Das Aktenzeichen bei Bundesfinanzhof ist III R 67/09.

16.03.2010

Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Nachdem der Bundesfinanzhof die steuerliche Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen geklärt hat, wonach diese Aufwendungen lediglich in beschränktem Umfang abzugsfähige Sonderausgaben
sind und dies auch verfassungsrechtlich unbedenklich ist, gibt es dagegen doch Vorbehalte.

Inzwischen liegen zwei Verfassungsbeschwerden vor, so dass jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden und damit Rechtsklarheit schaffen muss.

Betroffenen Steuerzahlern ist zu empfehlen, gegen die entsprechenden Steuerbescheide Einspruch einzulegen, soweit der Vorläufigkeitsvermerk nicht bereits auf dem Bescheid ausgewiesen
ist.

Die erforderlichen Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht lauten: 2 BvR 323/10 und 2 BvR 288/10.

02.03.2010

Grundsteuer zurückholen

Frist 31. März 2010 beachten

Leerstand
Leerstand
Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2009 gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin.

Ist die im Jahr 2009 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Wird gar kein Ertrag erzielt, wird die Grundsteuer zur Hälfte erlassen. Der Erlass für 2009 muss bis spätestens zum 31. März 2010 formlos bei der Gemeinde beantragt werden. Mehr dazu

24.02.2010

Landwirtschaftliche Betriebe - Abgrenzung zum Gewerbe bei Absatz von Zukaufswaren

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 18. Januar 2010 zur Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb Stellung genommen. Ausgangspunkt war die immer wiederkehrende Frage nach der Gewerblichkeit von Selbstvermarktungsaktivitäten der Landwirte. Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 25.3.2009 IV R 21/06 die ältere Rechtsprechung aufgegeben und entsprechende Kriterien zur Abgrenzung dabei festgelegt.

Gemäß BMF gilt nun: Wenn die Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer - USt) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes aus zugekauften Waren ein Drittel des Gesamtumsatzes des Betriebes (ohne USt) oder 51.500 Euro (ohne USt) im Wirtschaftsjahr nachhaltig übersteigen entsteht neben einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch ein selbständiger Gewerbebetrieb.

17.02.2010

Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009

Das Finanzgericht Münster entschied in einem Urteil, dass keine Zweifel daran bestehen, den auf 1.200 Euro heraufgesetzten Ermäßigungsbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, erst ab dem Jahr 2009 anzuwenden. Eine Klage von Steuerpflichtigen, die die Anwendung des erhöhten Ermäßigungsbetrages schon für das Jahr 2008 begehrten, wurde damit abgewiesen.

(FG Münster, Beschluss v. 11.12.2009 10 V 4132/09 E)

10.02.2010

Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wurde geregelt, dass Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG (Einkommensteuergesetz) ermitteln auch ihre Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen künftig elektronisch übermitteln müssen. Die Regelung gilt seit 1.1.2009 und ist erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, anzuwenden. Erfolgt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, ist die Einnahmenüberschussrechnung ebenfalls elektronisch zu übermitteln.

Um unbillige Härten zu vermeiden, können die Finanzbehörden bei entsprechendem Antrag auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Einem solchen Antrag muss nur stattgegeben werden, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für die elektronische Übermittlung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich ist oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung zu nutzen.

(s. Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. Januar 2010)

18.01.2010

Steuererklärungsfristen

Die Einreichung der Erklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer hat auf Grundlage des § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung bis zum 31. Mai 2010 bei den zuständigen Finanzämtern zu erfolgen.

Für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2009/2010 folgt.

Die Fristen verlängern sich für die steuerberatenden Berufe, sowie weitere Gesellschaften, Verbände usw. i. S. der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2010

Bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, tritt an die Stelle des 31. Dezember 2010 der Dezember 31. März 2011. Mehr dazu
12.01.2010

Schneechaos auf den Straßen

Finanzamt an Unfallkosten beteiligen

Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin.

Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.

Wichtig ist, nach Angaben des Bundes der Steuerzahler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.

11.01.2010

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010

Für das Kalenderjahr 2010 gelten nachstehende Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen):

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

Angaben in Euro

Gewerbezweig
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei8374251.262
Fleischerei6649961.660
Gast- und Speisewirtschaften---
* mit Abgabe von kalten Speisen7971.1961.993
* mit Abgabe von kalten und warmen Speisen1.1031.9663.069
Getränke (Eh.)0359359
Café und Konditorei8507311.581
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)50567572
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)1.1565581.714
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)266200466

Eh. = Einzelhandel

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertentnahmen werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung, die keine Zu- und Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten zulässt. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

Die Pauschbeträge berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.

(Quelle: BMF vom 11.12.2009)

04.01.2010

Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten

Stichjahre 1999 und 2003
Den Beginn des Jahres sollten alle Unternehmen, Freiberuflern und Verbände nutzen, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten.
Darauf hat jetzt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hingewiesen. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor:

Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 1999 und früherer Jahre zum 1.1.2010 vernichtet werden.

Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2003 und früherer Jahre vernichtet werden.

Die jeweiligen Unterlagen können aber nur vernichtet werden, so der Thüringer Steuerzahlerbund, wenn in den Stichjahren (1999 bzw. 2003) die Aufzeichnungen vorgenommen oder die Unterlagen (z. B. Bilanz) entstanden sind.

Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre jederzeitige Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Außerdem müssen die Daten im Hinblick auf die ab dem 01.01.2002 bestehende erweiterte Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung unverzüglich jederzeit lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.

Der BdSt Thüringen weist ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Fristen sich verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren. Deshalb rät der BdSt, vor der Vernichtung der Unterlagen zu prüfen, ob diese noch für besondere Anträge beim Finanzamt (z. B. für Investitionszulagen) nützlich sein könnten.

Weitere Festlegungen gibt es in anderen Steuergesetzen, so der BdSt. Zum Beispiel müssen Privathaushalte Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahren.
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