Mitarbeiter erhalten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten in der Regel vom Arbeitgeber Spesen. Wenn also der Arbeitgeber die Kosten für die Mahlzeiten auf einer Dienstreise übernimmt, ist ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer gegeben, der dem Grunde nach als Arbeitslohn zu versteuern ist.
Hierfür gibt es jedoch besondere Regelungen. Mehr dazu
Einkommensteuervorauszahlungen
Verwunderung über SteuervorauszahlungenViele Arbeitnehmer waren erstaunt, als das Finanzamt mit dem letzten Steuerbescheid auch Steuervorauszahlungen festsetzte. Bislang kannten viele Steuerzahler Vorauszahlungen nur von Unternehmern und Selbstständigen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer-Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Aber auch Geringverdiener in der Steuerklasse V und VI müssen unter Umständen Steuervorauszahlungen leisten. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung zur Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Mehr dazu
Weihnachtsfeiern steuerfrei?
Tipp vom BdSt Thüringen
Foto: Annegret Mahrle Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich einer betrieblichen Weihnachtsfeier sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern einige Regeln beachtet werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hin. Mehr dazu
Voraussichtliche Sachbezugswerte 2011
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gilt bezogen auf die Sachbezüge für die Berechnung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer sowie für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die neuen Werte sind im Kalenderjahr 2011 anzuwenden.
Die Sachbezugswerte sind einheitlich für alte und neue Bundesländer. Sie betragen voraussichtlich
monatlich 217,00 Euro (2010: 215,00 Euro) und täglich 7,23 Euro (2010: 7,17 Euro).
Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung gestellt sind
47,00 Euro für Frühstück (wie bisher),
85,00 Euro für Mittagessen (2010: 84,00 Euro),
85,00 Euro für Abendessen (2010: 84,00 Euro
monatlich anzusetzen.
Die Werte für eine Kantinenmahlzeit (Mittag und Abendessen) sowie auch für ein dort eingenommenes Frühstück bleiben unverändert gegenüber 2010 (je 2,80 Euro bzw. 1,57 Euro).
Der Wert einer Unterkunft wird im Inland monatlich 206,00 Euro betragen (2010: 204,00 Euro).
Kosten für einen berufsbedingten Umzug können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung wird angenommen, wenn sich die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine Stunde reduziert, erklärt der Bund der Steuerzahler. Mehr dazu
Degressive Abschreibung läuft Ende 2010 aus
Befristet für zwei Jahre hatte die Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket I, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 % ab dem 1. Januar 2009 wieder eingeführt.
Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ab dem 1.1.2009 angeschafft oder hergestellt werden und ist auf zwei Jahre befristet. Diese Regelung läuft zum Jahresende 2010 aus. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2010 angeschafft werden, kann nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch die lineare Abschreibung beansprucht werden.
Bei der Investitionsplanung sollte die Möglichkeit der degressiven Abschreibung noch im Kalenderjahr 2010 berücksichtigt werden.
Die höheren Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren verringern den zu versteuernden Gewinn stärker als bei der linearen Abschreibung.
Anwendungserlass – Ablösung der Umsatzsteuer-Richtlinien
Mit Wirkung vom 1. November 2010 soll ein neuer Umsatzsteuer-Anwendungserlass wirksam werden. Im Gegenzug wird die Umsatzsteuer-Richtlinie 2008 aufgehoben.
Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass die Umsatzsteuer-Richtlinien in der Zwischenzeit durch erfolgte Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Rechtsprechung sowie der daraufhin ergangenen BMF-Schreiben nicht mehr aktuell sind.
Auch die ursprünglich beabsichtige Herausgabe der Umsatzsteuer-Richtlinien 2011 zum 1.1.2011 würde bereits den bestehenden Rechtsstand nicht mehr abdecken.
Der neue Anwendungserlass kann regelmäßig bzw. bei Bedarf ergänzt oder geändert werden. Das bedeutet, dass die jeweils aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs übernommen werden kann.
Die Lohn- und Einkommensteuerrichtlinien bleiben wie bisher bestehen, der Ersatz durch einen Anwendungserlass ist nicht vorgesehen.
Bundestag stimmt Jahressteuergesetz 2010 zu
In das JStG 2010 wurde nun eine Klarstellung durch die Koalitionsmehrheit eingefügt.
Zinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige zu Einkommensteuererstattungen zahlt, sind steuerpflichtig.
Der BFH hatte abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass private Zinsen auf die Nachzahlungen ebenso wie auch Zinsen auf die Erstattungen nicht dem steuerbaren Bereich zugewiesen sind.
Die Koalitionsmehrheit ist der Auffassung, dass Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Die konsequente Anknüpfung daran sei die bewusste gesetzgeberische Entscheidung, nach der Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Vom Finanzamt gezahlte Zinsen sind steuerfrei
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält nunmehr an dieser bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest.
In seiner geänderten Rechtsauffassung geht der BFH nunmehr davon aus, dass die Zinsen auf die Erstattung für Steuern nicht dem steuerbaren Bereich zuzuordnen sind, ebenso wie Nachzahlungszinsen nicht als Ausgaben berücksichtigt werden.
Damit ist der Gleichlauf zwischen Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen im Bereich des § 12 Nr. EStG (Einkommensteuergesetz) gewährleistet.
BFH-Urteil vom 15.06.2010 Az VIII R 33/07, veröffentlicht am 08.09.2010
Update 29.10.2010: Bitte beachten Sie auch unseren Tipp vom 29.10.2010 im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2010!
Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden muss; jede einzelne Fahrt ist durch Angabe der gefahrenen Kilometer und bei Beendigung der Fahrt mit dem Gesamtkilometerstand zu dokumentieren. Bei beruflich veranlassten Fahrten sind die besuchten Kunden oder Geschäftspartner anzugeben.
Bei Fahrtenbüchern die computergestützt geführt werden, gibt es häufig Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, weil diese Fahrtenbücher nachträglich verändert werden können, mit dem Ergebnis, dass diese nicht steuerlich anerkannt werden.
Mit Urteil vom 14.4.2010 hatte nun das Finanzgericht Brandenburg folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Mehr dazu
Kosten für Studium und Berufsausbildung
Verwaltungsanweisung liegt nun vorDas Bundesministerium der Finanzen hat das seit langem erwartete Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten veröffentlicht, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit. Der Bundesfinanzhof hatte nämlich bereits im vergangenen Jahr in einem vom BdSt unterstützten Musterverfahren entschieden, dass Kosten für ein Studium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung Werbungskosten sind (Az.: VI R 14/07). Bislang hat die Verwaltung das Urteil jedoch in ähnlich gelagerten Fällen noch nicht angewendet. Mehr dazu
Die voraussichtlichen SV-Werte für 2011 wurden bekanntgegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird erstmals seit 1949 herunter gesetzt. Gesamtdeutsch betrachtet verminderten sich die Bruttolöhne und –gehälter der Arbeitnehmer im Jahr 2009 um 0,24 %.
Trotz gesenkter BBG wird es für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der BBG auch für diesen Kreis teurer, denn der Arbeitnehmeranteil steigt für alle auf 8,2 % gegenüber 7,9 % im Jahr 2010.
Gegen Ende des Jahres 2010 müssen die Werte für 2011 erst noch vom Bundesrat beschlossen werden. Mehr dazu
Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2009
Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2009 insgesamt 524 Milliarden Euro an Steuern eingenommen.
Den höchsten Anteil daran hat die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer mit 177 Mrd. Euro, was einem Anteil von 33,8 % entspricht. Die zweithöchste Einnahmeposition ist die Lohnsteuer mit 135 Mrd. Euro.
Die Energiesteuer hat sich mit 40 Mrd. Euro auf den dritten Platz der Steuereinnahmen entwickelt. Erst danach folgen Gewerbesteuer und Einkommensteuer.
Vergleichsweise sind die Einnahmen aus der Kfz-Steuer lediglich bei 8 Mill. Euro, die der Zweitwohnungssteuer betragen 92 Mill. Euro und die der Hundesteuer 248 Mill. Euro.
Seit längerer Zeit ist der Anwendungszeitpunkt für den Förderhöchstbetrag für Handwerkerleistungen umstritten. Wir informierten über verschiedene Verfahren.
Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hatte die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) nicht zugelassen, weil kein Fall mit rechtsgrundsätzlicher Bedeutung vorläge. Nun hatte aber die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers Erfolg. Mehr dazu
Kindergeld/Kinderfreibetrag
Kosten für die Studentenbude abziehbar?Viele Kinder nehmen im Herbst ein Studium auf oder beginnen mit einer Ausbildung. Für deren Eltern stellt sich dann die Frage, ob auch während der Ausbildung ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht. Grundsätzlich kann für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Allerdings müssen Studenten oder Azubis, die sich ihr Taschengeld aufbessern oder ein Ausbildungsgehalt erhalten, den sogenannten Grenzbetrag beachten. Dieser Grenzbetrag legt fest, bis zu welcher Höhe Kinder Einkünfte und Bezüge erzielen dürfen, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden. Zurzeit beträgt der Grenzbetrag 8.004 Euro pro Jahr. Mehr dazu
Eingetragene Lebenspartnerschaft – Steuerliche Behandlung
Lebenspartner können damit die Vergünstigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens in Anspruch nehmen, der nur die Steuerklasse I betrifft.
Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, soll für den ehemaligen Lebenspartner analog wie für den geschiedenen Ehegatten, die Steuerklasse II gelten.
Außerdem werden eingetragene Lebenspartner den Ehegatten bei der Befreiung des Erwerbs eines Grundstücks (§ 3 Grunderwerbsteuergesetz) gleichgestellt. Bisher war eine Übertragung zwischen Lebenspartnern nicht steuerlich befreit.
Zukünftig soll die Gleichstellung zum Beispiel zur Wirkung kommen beim
- Erwerb aus dem Nachlass durch den überlebenden Lebenspartner,
- Grundstückserwerb unter Lebenspartnern,
- Lebenspartner als begünstigtem Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft.
Neubewertung des Grundvermögens - Grundsteuer
Der Einheitswert ist grundsätzlich die Ausgangsgröße für die Bemessung der Grundsteuer. Die Bewertung und Feststellung erfolgt durch die Finanzverwaltung. Die Bewertung sollte ursprünglich regelmäßig in bestimmten Zeitabständen (6 Jahre) durchgeführt werden.
Tatsächlich wird mit dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 und in den neuen Ländern (also im Beitrittsgebiet) mit den Wertverhältnissen auf den 1.1.1935 gearbeitet.
Nun hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30.6.2010, Az: II R 60/08, veröffentlicht am 11.8.2010, mit dieser Frage zu beschäftigen.
Im Ergebnis stellte dieser fest, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten ergeben, für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind.
Die weitere Unterlassung einer allgemeinen Neubewertung ist verfassungsrechtlich nicht mehr vereinbar.
Soweit eine Neubewertung vorgenommen wird, ist auch mit einer Änderung der Höhe der Grundsteuer zu rechnen.
Der Gesetzgeber arbeitet seit längerer Zeit an einer Neuordnung der Grundsteuer. Es zeichnet sich ab, dass es zu recht unterschiedlichen Auswirkungen in den einzelnen Ländern und Gebieten kommen kann.
Die grundsätzliche Diskussion bleibt abzuwarten.
Künstlersozialabgabe
Durch das Bundesministerium für Arbeit wurde bekannt gegeben, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung für das Jahr 2011 auch weiterhin konstant 3,9 Prozent beträgt.
Publizisten und freischaffende Künstler erhalten seit mehr als 25 Jahren in Deutschland einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Basis bilden die Abgabe der Verwerter, ein Bundeszuschuss und eigene Beiträge.
Der Bund der Steuerzahler setzt sich für die Abschaffung der Künstlersozialabgabe ein.
Steuerbescheide auf Rechenfehler hin überprüfen
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist ist eine Änderung der Steuerfestsetzung möglichRechen- und Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die dem Finanzamt beim Erlass von Steuerbescheiden unterlaufen sind, können auch nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist berichtigt werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen weist auf die besondere Korrekturvorschrift des § 129 der Abgabenordnung hin, die in derartigen Fällen die Möglichkeit einer Änderung der Steuerfestsetzung zulässt. Zeitliche Grenze für die Berichtigung ist lediglich der Ablauf der Festsetzungsverjährung, die aber frühestens nach vier Jahren eintritt. Mehr dazu
Vorschlag der EU-Kommission - Umsatzsteuer
Am 1. Januar 2010 ist die MwSt- Erstattungsrichtlinie in Kraft getreten. Diese regelt die Erstattung der Mehrwertsteuer auf Betriebsausgaben, die Steuerpflichtige in einem Mitgliedstaat gezahlt haben, in dem sie nicht ansässig sind. Außerdem wurde geregelt, dass der Steuerpflichtige diesen Erstattungsantrag über ein Web-Portal des Mitgliedstaates stellt, in dem er ansässig ist. Nun haben einige Mitgliedstaaten diesen Termin zum 1.1.2010 nicht eingehalten oder hatten technische Probleme, mit der Folge, dass Erstattungsanträge nicht gestellt werden konnten.
Wegen dieser Verzögerungen hat nun die Kommission vorgeschlagen, die Frist für die Beantragung von Erstattungen für Ausgaben des Jahres 2009 bis zum März 2011 (ursprünglicher Termin September 2010) zu verlängern. Der Vorschlag soll zum 1.10.2010 in Kraft treten, wozu allerdings die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten erforderlich ist.
Überhöhte Vorauszahlungsbescheide
Jetzt handelnViele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten. Wer Steuern nachentrichten muss, erhält regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die Steuervorauszahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Dies hat den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht auf einen Schlag einen großen Betrag nachzahlen muss. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Steuerveranlagung. Mehr dazu
Probleme für Schulabgänger im Ferienjob
Wird ein Ferienjob zur Überbrückung zwischen Schulabschluss und erstem Job ausgeübt, kann die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung entfallen.
Viele Schulabgänger beginnen wenige Wochen nach dem Ferienjob mit der Berufsausbildung.
So ist eine kurzfristige Beschäftigung (zwei Monate oder 50 Arbeitstage) attraktiv, da hier keine Beiträge abgeführt werden müssen.
Erfolgt jedoch eine spätere Lehrausbildung im gleichen Jahr so kann es dann zu einer nachträglichen Beitragspflicht kommen.
Bei einer Betriebsprüfung kann es dann in der Folge in solchen Fällen zu Beitragsnachzahlungen kommen, weil es sich nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung handelte.
Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
- Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betreiber des Schneeballsystems bei einem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung des gutgeschriebenen Betrages leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre.
- Fehlt es an der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems (wenn dieser das Auszahlungsersuchen des Anlegers ablehnt), und er versucht sogar über andere Zahlungsmodalitäten zu verhandeln, wird in dieser Verhaltensweise die Begründung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen gesehen.
Zuschuss für Rußpartikelfilter
Förderung nun auch für leichte NutzfahrzeugeViele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen. Mehr dazu
Beratungshonorar und Steueramnestie
Bei der Berechnung der Amnestiesteuer habe der Gesetzgeber einen großzügigen Abschlag auf die steuerpflichtigen Einnahmen gewährt und insofern seien alle Aufwendungen, die mit den nacherklärten Einnahmen im Zusammenhang stehen pauschal abgegolten. Dazu gehöre auch das Beratungshonorar für die Amnestieerklärung.
Vom Finanzgericht Düsseldorf wurde dazu anders entschieden (Entscheidung vom 20.9.2007 Az: 12 K 5016/06).
Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, können sich in der Regel die abgezogene Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag vollständig zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin. Die Ferienjobber dürfen allerdings nur eine bestimmte Summe verdienen, sonst gibt es keine Rückzahlung und ihre Eltern könnten ihre Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibetrag und Co. verlieren. Mehr dazu
Kleinerer Wasserzähler spart Gebühren
Grundgebühr oft nach Wasserzählergröße gestaffelt Der Gebührenzahler hat jederzeit das Recht, von seinem Wasserversorger zu fordern, einen großen Wasserzähler gegen einen kleineren auszutauschen, wenn diese kleinere Messeinrichtung technisch ausreichend ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21. April 2010 entschieden (VII ZR 97/09).
Besteuerung von Wohnmobilen
Die mit dem Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz (KraftStGÄndG) vom 21.12.2006 entstandene Rückwirkung auf den 1. Januar 2006 für die Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschließlich begünstigende Wirkung haben. Die Halter von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t konnten über den 1. Mai 2005 hinaus in keinem Falle mit der Behandlung ihrer Fahrzeuge als Lkw rechnen. Insofern lag ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der Regelung nicht vor.
BFH v. 24.2.2010 Az. II R 44/09
Heiraten und Steuern
Lohnsteuerklassenwahl bedenkenDer Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feier-lichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschlie-ßung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Ein-kommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares. Mehr dazu
Zulässiges Gesamtgewicht und Nutzlast sind maßgeblich für Kraftfahrzeugsteuer
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast nicht wesentlich von einem PKW unterscheiden unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung (§ 8 Nr. 1 KraftStG).
Eine Besteuerung derartiger Fahrzeuge als LKW kann nur geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg hat.
BFH-Urteil vom 24.02.2010 Az: II R 6/08
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass während eines normalen Arbeitstages der Weg zu einem privaten Mittagessen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist (Urteil des BSG vom 27.04.2010 – B 2 U 23/09 R).
Im Verfahren war der Kläger auf dem Weg zum Mittagessen bei seiner Freundin mit dem Motorrad verunglückt und hatte sich verletzt. Mehr dazu
Einkommensteuererklärung 2009
Frist 31. Mai 2010 beachtenAm 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Nehmen Steuerzahler die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, gilt diese Frist nicht. Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2010 möglich. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag als genehmigt. Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben seit neuem mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2009 muss spätestens am 31. Dezember 2013 abgegeben werden. Ein Musterbrief für die Beantragung der Fristverlängerung kann kostenlos unter www.steuerzahler.de heruntergeladen werden.
Solidaritätszuschlag–Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht
Das Finanzgericht Niedersachsen hat den Vorlagebeschluss zum Solidaritätszuschlag dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet. Das Verfahren, welches als Musterverfahren vom Bund der Steuerzahler vor dem Finanzgericht Niedersachsen (7 K 143/08) seit etwa einem Jahr unterstützt wird, richtet sich gegen die dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags.
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei Solidaritätszuschlag steuerrechtlich um eine Ergänzungsabgabe, die nicht auf Dauer erhoben werden darf. Das Finanzgericht vertritt die Meinung, das die Erhebung des Zuschlages seit 1995 geben das allgemeine Freiheitsrecht und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße.
Jetzt ist der Weg frei, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung trifft.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug der Steuerberaterkosten zuzulassen.
Zur Begründung heißt es:
- die Neuregelung verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip,
- es wird der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz nicht verletzt, und
- der Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.
CDU, CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag umfassende Änderungen bei der Umsatzsteuer vereinbart.
Erste Änderungen waren z. B. die Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % bei Übernachtungen und die Ausweitung der Ist-Besteuerung. Mehr dazu
Seit 2009 ist der Anwendungszeitpunkt für den höheren Förderbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (i. S. § 35 a (3) Einkommensteuergesetz) umstritten.
Die Frage ist, ob der Betrag von 1.200 Euro mit der im Rahmen einer in 2008 durchgeführten Gesetzesänderung bereits auch 2008 anzuwenden ist. Die Steuerermäßigung für 2008 war auf 600 Euro festgelegt.
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat hierzu mit Urteil vom 26. Januar 2010
Stellung genommen und entschieden, dass die Steuerermäßigung im Jahres 2008 weiterhin auf den Höchstbetrag von 600 Euro beschränkt gewesen ist. Eine weitergehende Steuermäßigung bestehe nicht (AZ 3 K 2002/09 – FG Rheinland-Pfalz). Die Revision zum BFH hat das Gericht nicht zugelassen. Es sei kein Fall von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, da der vorliegende Streitfall auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie er Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden werden könnte. Mehr dazu
Abgeltungsteuer
Bescheinigung nur auf AntragSeit dem Jahr 2009 greift für Einnahmen aus privaten Kapitalanlagen die Abgeltungsteuer. Danach werden direkt an der Quelle 25 Prozent der Erträge zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten, erklärt der Bund der Steuerzahler. Neben dem pauschalen Abzug der Abgeltungsteuer können Kapitalerträge aber auch weiterhin über die Einkommensteuer veranlagt werden. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn das zu versteuernde Einkommen bei unter 15.400 Euro im Jahr liegt (bei zusammenveranlagten Ehegatten unter 30.800 Euro). Mehr dazu
Widersprechende Urteile der Finanzgerichte zum Solidaritätszuschlag
Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 14. Januar 2010 (13 K 1287/09) entschieden, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags auch im 13. Jahr seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Nach dessen Auffassung ist der Soli eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich ist.
Vordem hatte bereits das Finanzgericht Münster mit seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2009 (Az. 1 K 4077/08) die Verfassungsmäßigkeit des Soli bestätigt.
Diese Entscheidungen widersprechen damit der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, welches davon ausgegangen ist, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2007 nicht mehr verfassungsgemäß ist. ( Az. 7 K 143/08).
Der Senat hat die Revision zugelassen.
Der Bund der Steuerzahler wird die geplante Klage vor dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich unterstützen.
Steuerzahler sollten bei ihren Steuerbescheiden darauf achten, dass der Vorläufigkeitsvermerk für die Erhebung des Solidaritätszuschlags aufgeführt ist oder falls nicht erfolgt, einen Einspruch erheben.
Abfindungen schlau gestalten
Neues Urteil des BundesfinanzhofsOftmals ist der Verlust des Arbeitsplatzes mit einer Abfindung verbunden. Viele Arbeitnehmer müssen mit diesem Geld jedoch die Zeit bis zum nächsten Job oder den Renteneintritt überbrücken. Daher ist es von großer Bedeutung, welcher Nettobetrag nach Abzug der gesetzlichen Abzüge von der Abfindung übrig bleibt. In diesem Zusammenhang weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) auf ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs hin. Mehr dazu
Zweifel am beschränkten Abzug der Kinderbetreuungskosten
Der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten, der seit 2006 als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben möglich ist, stößt wegen der Beschränkung auf zwei Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal 4.000 €, auf verfassungsrechtliche Bedenken. Es geht dabei um die Kosten für eine Tagesmutter, den Kinderhort bzw. die Fahrtkosten dahin.
Auch in diesem Fall wird empfohlen den Steuerbescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, soweit diese keinen Vorläufigkeitsvermerk zum Abzug der Kinderbetreuungskosten beinhaltet.
Das Aktenzeichen bei Bundesfinanzhof ist III R 67/09.
Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
Nachdem der Bundesfinanzhof die steuerliche Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen geklärt hat, wonach diese Aufwendungen lediglich in beschränktem Umfang abzugsfähige Sonderausgaben
sind und dies auch verfassungsrechtlich unbedenklich ist, gibt es dagegen doch Vorbehalte.
Inzwischen liegen zwei Verfassungsbeschwerden vor, so dass jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden und damit Rechtsklarheit schaffen muss.
Betroffenen Steuerzahlern ist zu empfehlen, gegen die entsprechenden Steuerbescheide Einspruch einzulegen, soweit der Vorläufigkeitsvermerk nicht bereits auf dem Bescheid ausgewiesen
ist.
Die erforderlichen Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht lauten: 2 BvR 323/10 und 2 BvR 288/10.
Grundsteuer zurückholen
Frist 31. März 2010 beachten
Leerstand Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2009 gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin.
Ist die im Jahr 2009 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Wird gar kein Ertrag erzielt, wird die Grundsteuer zur Hälfte erlassen. Der Erlass für 2009 muss bis spätestens zum 31. März 2010 formlos bei der Gemeinde beantragt werden. Mehr dazu
Landwirtschaftliche Betriebe - Abgrenzung zum Gewerbe bei Absatz von Zukaufswaren
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 18. Januar 2010 zur Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb Stellung genommen. Ausgangspunkt war die immer wiederkehrende Frage nach der Gewerblichkeit von Selbstvermarktungsaktivitäten der Landwirte. Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 25.3.2009 IV R 21/06 die ältere Rechtsprechung aufgegeben und entsprechende Kriterien zur Abgrenzung dabei festgelegt.
Gemäß BMF gilt nun: Wenn die Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer - USt) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes aus zugekauften Waren ein Drittel des Gesamtumsatzes des Betriebes (ohne USt) oder 51.500 Euro (ohne USt) im Wirtschaftsjahr nachhaltig übersteigen entsteht neben einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch ein selbständiger Gewerbebetrieb.
Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009
Das Finanzgericht Münster entschied in einem Urteil, dass keine Zweifel daran bestehen, den auf 1.200 Euro heraufgesetzten Ermäßigungsbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, erst ab dem Jahr 2009 anzuwenden. Eine Klage von Steuerpflichtigen, die die Anwendung des erhöhten Ermäßigungsbetrages schon für das Jahr 2008 begehrten, wurde damit abgewiesen.
(FG Münster, Beschluss v. 11.12.2009 10 V 4132/09 E)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wurde geregelt, dass Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG (Einkommensteuergesetz) ermitteln auch ihre Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen künftig elektronisch übermitteln müssen. Die Regelung gilt seit 1.1.2009 und ist erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, anzuwenden. Erfolgt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, ist die Einnahmenüberschussrechnung ebenfalls elektronisch zu übermitteln.
Um unbillige Härten zu vermeiden, können die Finanzbehörden bei entsprechendem Antrag auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Einem solchen Antrag muss nur stattgegeben werden, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für die elektronische Übermittlung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich ist oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung zu nutzen.
(s. Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. Januar 2010)
Für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2009/2010 folgt.
Die Fristen verlängern sich für die steuerberatenden Berufe, sowie weitere Gesellschaften, Verbände usw. i. S. der §§ 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2010
Bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, tritt an die Stelle des 31. Dezember 2010 der Dezember 31. März 2011. Mehr dazu
Schneechaos auf den Straßen
Finanzamt an Unfallkosten beteiligen Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin.
Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.
Wichtig ist, nach Angaben des Bundes der Steuerzahler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010
Für das Kalenderjahr 2010 gelten nachstehende Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen):
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
Angaben in Euro
| Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt |
| Bäckerei | 837 | 425 | 1.262 |
| Fleischerei | 664 | 996 | 1.660 |
| Gast- und Speisewirtschaften | - | - | - |
| * mit Abgabe von kalten Speisen | 797 | 1.196 | 1.993 |
| * mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 1.103 | 1.966 | 3.069 |
| Getränke (Eh.) | 0 | 359 | 359 |
| Café und Konditorei | 850 | 731 | 1.581 |
| Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) | 505 | 67 | 572 |
| Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) | 1.156 | 558 | 1.714 |
| Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) | 266 | 200 | 466 |
Eh. = Einzelhandel
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertentnahmen werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.
Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung, die keine Zu- und Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten zulässt. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.
Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).
Die Pauschbeträge berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.
Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
(Quelle: BMF vom 11.12.2009)
Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten
Stichjahre 1999 und 2003Darauf hat jetzt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hingewiesen. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor:
Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 1999 und früherer Jahre zum 1.1.2010 vernichtet werden.
Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2003 und früherer Jahre vernichtet werden.
Die jeweiligen Unterlagen können aber nur vernichtet werden, so der Thüringer Steuerzahlerbund, wenn in den Stichjahren (1999 bzw. 2003) die Aufzeichnungen vorgenommen oder die Unterlagen (z. B. Bilanz) entstanden sind.
Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre jederzeitige Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Außerdem müssen die Daten im Hinblick auf die ab dem 01.01.2002 bestehende erweiterte Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung unverzüglich jederzeit lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
Weitere Festlegungen gibt es in anderen Steuergesetzen, so der BdSt. Zum Beispiel müssen Privathaushalte Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahren.


