BdSt Thüringen - Steuerberaterkosten – Sonderausgabenabzug

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03.05.2010

Steuerberaterkosten – Sonderausgabenabzug

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. 02. 2010 X R 10/08 entschieden, dass die Streichung der Abzugsmöglichkeit von Steuerberaterkosten als Sonderausgaben ab dem Jahr 2006 nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug der Steuerberaterkosten zuzulassen.
Zur Begründung heißt es:
  • die Neuregelung verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip,
  • es wird der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz nicht verletzt, und
  • der Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.

Unabhängig von dieser Entscheidung wurde im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung vereinbart, die Abzugsfähigkeit privater Steuerberaterkosten wieder zuzulassen.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) mit, dass an der Umsetzung gearbeitet wird.
Noch offen ist, ab welchem Zeitpunkt die Abzugsfähigkeit gilt. Der Vorschlag des BMF ist 2011.
Bei den Stellungnahmen zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 wird der Bund der Steuerzahler die Einführung ab 2010 fordern.
Auch der Deutsche Steuerberater Verband setzt sich für nachdrücklich für die Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs ein.

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