Sparen, auch wenn es schmerzlich ist
Das „Thüringer Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen -Thüringer Sonderzahlungsgesetz“ vom Dezember 2003, das am 1.1.2004 in Kraft trat, bewirkte bei Beamten den Wegfall von Urlaubsgeld sowie die Reduzierung des Weihnachtsgeldes auf 45 bis 40 Prozent der Jahresbezüge, je nach Besoldungsgruppe. Allerdings wird es nun monatlich ausgezahlt und nimmt an allen Anpassungen der Bezüge und Erhöhungen teil.
Der Bund der Steuerzahler Thüringen hatte diesen Prozess aktiv durch Stellungnahmen an die Landtagsfraktionen begleitet aber auch wegen der schwierigen Finanzsituation des Landes weitere Überprüfungen und Einsparungen gefordert.
Mit dem Thüringer Haushaltsstrukturgesetz vom 10.03.2005 wurde diesem Ansinnen Rechnung getragen. Die besoldungsgruppenabhängige Kürzung des Weihnachtsgeldes wurde mehr differenziert und in den oberen Gruppen verstärkt (45 bis 10 Prozent). Nach den erreichten Einsparungen von ca. 18,5 Mio. Euro im Jahre 2004, werden nun geringere Ausgaben von 20 Mio. Euro erwartet. Damit werden dann insgesamt rund 38,5 Mio. Euro pro Jahr eingespart.


