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Glätte auf den Straßen
Finanzamt an Unfallkosten beteiligen
Ein Fall fürs Finanzamt ... Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Thüringen hin.
Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.
Wichtig ist, nach Angaben des Bundes der Steuerzahler, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Frühjahrsputz im Garten
Gartenneu- oder -umgestaltung mit Steuerbonus Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran, erklärt der Bund der Steuerzahler. Zu beachten ist jedoch, dass maximal 20 Prozent der Aufwendungen und ein Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus gewährt werden. Bei Maximalkosten für Arbeitsleistung und Anfahrt von 6.000 Euro im Jahr wird der Steuerbonus demnach völlig ausgeschöpft. Materialkosten sind hingegen nicht begünstigt. Außerdem wird der Steuerbonus versagt, wenn keine Rechnung vorliegt und der Betrag bar bezahlt wird. Mehr dazu
Neuregelung beim Kindergeld 2012
Keine Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern in ErstausbildungSeit dem 1. Januar 2012 gilt eine wichtige Änderung beim Kindergeld. Wurde bis einschließlich 2011 für volljährige Kinder Kindergeld nur gezahlt bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn diese noch in (Berufs-)ausbildung waren und ihre eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8.004 im Jahr Euro betragen haben, gibt es diese Einkommensgrenze nun nicht mehr. Mehr dazu


