BdSt Thüringen - Schulden tilgen – Schuldenaufnahme verbieten

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08.12.2011

Schulden tilgen – Schuldenaufnahme verbieten


"Steuermehreinnahmen für Schuldentilgung verwenden!"
Der Bund der Steuerzahler Thüringen (BdSt) fordert die langfristige Konsolidierung des Haushaltes durch konsequente Schuldentilgung bei Mehreinnahmen und ein Schuldenaufnahmeverbot in der Verfassung.

Alle Mehreinnahmen sollten 2012 in die Schuldentilgung fließen. In den nächsten neun Jahren bis 2020 werden die Einnahmen des Freistaates von heute 9 Mrd. auf 7,5 Mrd. Euro zurückgehen. Und das Grundgesetz verpflichtet die Länder, die Haushalte bis dahin so aufzustellen, dass ab 2020 keine Schulden mehr aufgenommen werden. Dazu müssen im Landesetat die Ausgaben um 1,5 Mrd. Euro gesenkt werden.

Durch die Tilgung werden die Zinsausgaben verringert. Das reicht nicht und weitere Ausgaben, darunter besonders die Personalausgaben, müssen einschränkt werden. Wir dürfen nicht den Kopf in den Sand stecken und weiter Geld ausgeben wie bisher. Die großen Probleme in den hochverschuldeten europäischen Staaten sind eine eindringliche Warnung. „In der Thüringer Verfassung muss den Politikern die Schuldenaufnahme grundsätzlich verboten werden. Mehreinnahmen sind wegen der hohen Kreditbelastungen des Landes für die Schuldentilgung zu verwenden“, so Dr. Elfi Gründig, die Vorsitzende des Steuerzahlerbundes.

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