Rückwirkende Steuergesetze teilweise verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der Steuerzahler in mehreren Entscheidungen zu Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler. „Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den hohen Wert des Vertrauensschutzes der Bürger in eine stetige Steuergesetzgebung gestärkt und gleichzeitig dem Gesetzgeber klare Vorgaben für zukünftige Gesetzgebungsverfahren gemacht“, erklärte Dr. Elfi Gründig, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, grundsätzlich von rückwirkenden Steuergesetzen abzusehen, sofern sie den Steuerzahler belasten.
Bei allen Entscheidungen, die der Bund der Steuerzahler von Anfang an als Musterverfahren unterstützt hatte, war zu klären, ob das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das von der damaligen Bundesregierung kurz nach Regierungsantritt im Herbst 1998 in den Bundestag eingebracht wurde, unzulässig in die Rechte der Steuerzahler eingreift. Die Neuregelung wurde nämlich auch auf Fälle angewandt, bei denen die alte Spekulationsfrist bereits abgelaufen war und der Gewinn aus dem Grundstücksverkauf daher eigentlich steuerfrei gewesen wäre. Bei den Parallelentscheidungen zu den Abfindungszahlungen und der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft war ebenso die Frage zu klären, ob der bislang gewährte ermäßigte Steuertarif rückwirkend geändert werden durfte.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Rechte der Steuerzahler nur unter engen Voraussetzungen rückwirkend beschnitten werden. Damit hat das Gericht den Vertrauensschutz der Bürger gestärkt.


