BdSt Thüringen - Wirkungen

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19.10.2011

Regelaltersgrenze mit 67 auch für Beamte

Das „Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 22. Juni 2011 sorgt dafür, dass die Lebensarbeitszeit für Thüringer Beamte grundsätzlich von 65 auf 67 Jahre steigt. Zudem wird der Höchstsatz der Versorgung von 75 % auf 71,75 % reduziert.

Damit wird eine Forderung des BdSt Thüringen erfüllt, die dieser an die Abgeordneten des Landtags zu Beginn der 5. Wahlperiode gestellt hat.

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