Reform der Umsatzsteuer – Vorhaben der Bundesregierung
Angekündigt sind noch die Überarbeitung des Katalogs der ermäßigten Umsatzsteuersätze wie auch eine Ausweitung der Ist-Besteuerung.
Um in dieser Legislaturperiode auf diesen Gebieten noch Maßnahmen abzurechnen, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll im Sommer 2010 vorgelegt werden und Handlungsempfehlungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz enthalten.
Das bedeutet, dass lediglich Maßnahmen auf dem Gebiet des ermäßigten Steuersatzes zu erwarten sind.
Priorität bei Entscheidungen zur ermäßigten Besteuerung werden auch hier die entstehenden Mehr- oder Mindereinnahmen haben.
Würde beispielsweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz völlig abgeschafft, führte das bei einem einheitlichen Steuersatz von 19 % zu Mehreinnahmen in Höhe von 23 Mrd. Euro.
Würde man im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf 18 % einheitlich senken, blieben immer noch 12 Mrd. Euro Mehreinnahmen stehen.
Die Grenze der Aufwandsneutralität würde fast bei 17 % erreicht, denn da würden die Mehreinnahmen vergleichsweise noch 1 Mrd. Euro betragen.
Die Übertragung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer auf den Handel mit Schrott und Altmetallen an Unternehmer wie auch die Gebäudereinigung von Subunternehmern an Unternehmer sind ebenfalls beabsichtigt.


