Reform der Landesverwaltung
Die Landesregierung legte 2000 einen Beschluss über vorgesehene Strukturmaßnahmen zur Reform der Landesverwaltung vor. Obwohl dies noch kein Gesamtkonzept zu einer Verwaltungsreform, wie vom BdSt gefordert, war, zielten die Einzelmaßnahmen in die richtige Richtung. Der BdSt Thüringen hatte das zuständige Innenministerium immer mit den von anderen BdSt-Landesverbänden in Auftrag gegebenen Gutachten zur Regierungs- und Verwaltungsreform (Prof. Hesse) „versorgt“.
Teile der vorgesehenen Strukturmaßnahmen wurden im Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2001/2002 und anderen Gesetzen festgeschrieben und sind bis 2004 zum größten Teil umgesetzt worden.
Immer wieder hat der BdSt Thüringen auf effiziente Verwaltungsstrukturen gedrängt, die mit Einsparungen von Steuermitteln einhergehen müssen. Mit der Regierungserklärung vom 9. September 2004 des Ministerpräsidenten wurden weitere Strukturänderungen angekündigt.
Der Prozess dauert an.


