Steuertipps
18.01.2012
Neuregelung beim Kindergeld 2012
Keine Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern in ErstausbildungEin volljähriges Kind kann in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nunmehr auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn es z.B. in einem Ausbildungsverhältnis höhere Einkünfte als 8.004 Euro hat. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums kann ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings weiterhin steuerlich berücksichtigt werden, sofern es weiterhin in Berufsausbildung ist, z.B. in einem Studium nach einer Ausbildung. Damit dürften künftig mehr Familien Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag haben als bisher.


