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01.08.2011
Der Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für einen zusätzlichen Unterricht der Kinder, die der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann, beträgt 1.617 Euro je Kind (bisher 1.612 Euro).
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.283 Euro (bisher 1.279 Euro) und für Ledige 641 Euro (bisher 640 Euro). Für jede weitere Person (Kinder oder Familienangehörige) erhöht sich der Pauschbetrag auf 283 Euro (bisher 282 Euro).
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass auch privat veranlasste Umzugskosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden können, und zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung über die haushaltsnahen Dienstleistungen.
Neue Höchstbeträge ab 1. August 2011 für berufliche veranlasste Umzugskosten
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.283 Euro (bisher 1.279 Euro) und für Ledige 641 Euro (bisher 640 Euro). Für jede weitere Person (Kinder oder Familienangehörige) erhöht sich der Pauschbetrag auf 283 Euro (bisher 282 Euro).
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass auch privat veranlasste Umzugskosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden können, und zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung über die haushaltsnahen Dienstleistungen.



