BdSt Thüringen - Wirkungen

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15.03.2010

Ministerialzulage

Die Forderung des BdSt zur Abschaffung der Ministerialzulage, die seit 1994 die Bediensteten der obersten Landesbehörden erhalten, ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Im Thüringer Haushaltssicherungsgesetz 1997 vom 16.12.96 wurde die Abschaffung dieser Ausgleichszulage verankert. Dies gilt für Neueinstellungen. Bei den Bediensteten, die bislang die Zulage bereits erhielten, erfolgt eine Abschmelzung derart, dass vom Zeitpunkt der nächsten allgemeinen und jeder weiteren Besoldungsanpassung sich die Ausgleichszulage um ein Drittel des durchschnittlichen Betrages der Erhöhung der Grundgehälter vermindert. Die Anpassung der Vom-Hundert-Sätze der Ost- an die Westtarife werden dabei nicht einbezogen.
Insgesamt eine Erfüllung der Forderungen des BdSt. Die Ministerialzulage hatte 1995 ein Volumen von etwas über 8 Mio. DM (4,09 Mio. Euro).

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