BdSt Thüringen - Mehr direkte Demokratie

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15.03.2010

Mehr direkte Demokratie

Landesebene
Am 13. November 2003 hat der Thüringer Landtag einstimmig ein Reformpaket für die Verbesserung der direkten Demokratie auf Landesebene beschlossen. Kern der Reform ist eine Verfassungsänderung, mit der die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt wurden. Für die Reform hat sich das Bündnis für „Mehr Demokratie in Thüringen“ seit 1998 eingesetzt. Zu dem Bündnis gehören 21 Organisationen, darunter auch der Bund der Steuerzahler Thüringen.
Aktiv haben wir an der Erarbeitung neuer, vereinfachter Regelungen mitgearbeitet, auf Straßen und Plätzen den Bürgern des Freistaats das Anliegen erklärt, Unterschriften gesammelt, sortiert und in Anhörungen des Landtags unseren Standpunkt dargelegt.
Der lange Atem hat sich gelohnt. Drei Jahre nach dem Volksbegehren für "Mehr Demokratie in Thüringen" hat am 13.11.2003 der Landtag einstimmig ein Reformpaket für die Verbesserung der direkten Demokratie auf Landesebene beschlossen. Volksbegehren sind jetzt leichter möglich. Zukünftig müssen für ein erfolgreiches Volksbegehren bei freier Sammlung 10 Prozent der Stimmberechtigten in 4 Monaten unterschreiben, bei Amtseintragung 8 Prozent in 2 Monaten. Bisher lag die Hürde bei 14 Prozent. Auch die Zustimmungsklauseln beim Volksentscheid wurden gesenkt. Zudem wurden viele Verfahrensregeln vereinfacht: Moderate Fristen, Kostenerstattung für Initiativen, eine Abstimmungsbroschüre vor jedem Volksentscheid an die Haushalte. Die Reform ist gelungen.

Kommunale Ebene
Wir ruhten uns auf dem Erfolg nicht aus und setzten uns für faire Bürgerbegehren auf Gemeindeebene ein.
Vom 20.03.08 bis 19.07.08 sammelte der BdSt Thüringen als einer der Initiatoren für das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ Unterschriften:
- 250.982 haben das Begehren unterstützt,
- 250.530 Unterschriften wurden durch die Landtagspräsidentin für gültig erklärt,
- das Begehren hat die notwendige Anzahl von 196.005 Unterschriften klar überschritten.
Die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes aus dem Volke fand am 14.11.2008 im Thüringer Landtag statt. Man darf das ruhig als historisch bezeichnen, auch wenn der Freistaat Thüringen nach seiner Neugründung noch keine 20 Jahre alt war.

Dass die CDU, nach Sammlungsstart und vorheriger jahrelanger Ablehnung der Verbesserung von Bedingungen zur Mitbestimmung auf kommunaler Ebene, eine eigene Gesetzesänderung im Galopp durch den Landtag getrieben hat, soll hier nicht kommentiert werden.
In zähen Verhandlungen aller Landtagsfraktionen mit dem Bündnis konnte ein Kompromiss erreicht werden, den am 3. April 2009 der Landtag mit den Stimmern fast aller Abgeordneten beschloss. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ wurde unverändert angenommen. Ein Begleitgesetz sorgt dafür, dass kein gesetzestechnisches Chaos entsteht. Freie Sammlung und Amtseintragung sind möglich, wobei die Entscheidung darüber die Initiative trifft. Damit hat sich Thüringen im Ranking vom letzten Platz bei der freien Sammlung in die Oberliga emporgearbeitet. Die Verbesserung der Möglichkeiten direktdemokratischer Teilhabe auf kommunaler Ebene ist nicht nur ein Erfolg für alle Bürger. Es ist letztlich auch ein Erfolg für die parlamentarische Demokratie.
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