BdSt Thüringen - Lohnsteuerabzug

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15.09.2011

Lohnsteuerabzug

Freibeträge für 2012 eintragen lassen!

Viele erinnern sich noch an die Papierlohnsteuerkarte. Die bunten Pappen wurden stets im Herbst an die Steuerzahler verschickt. Die Zusendung wirkte für viele Steuerzahler wie eine Erinnerung, sich rechtzeitig die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Doch aufgepasst, diese „Erinnerungspost“ wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Ab dem Jahr 2012 erfolgt der Abgleich zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung nämlich voll elektronisch, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Die Papierlohnsteuerkarten wurden zum letzten Mal für das Jahr 2010 verschickt. Wegen der Umstellung auf das elektronische Verfahren, blieben die auf der Lohnsteuerkarte 2010 vorgenommenen Eintragungen automatisch für den Lohnsteuerabzug im Übergangsjahr 2011 erhalten. Die Steuerzahler mussten Freibeträge für das Jahr 2011 daher nicht erneut beantragen, wenn sich nichts an ihrer Situation geändert hatte. An diese bequeme Regelung sollten sich die Steuerzahler jedoch nicht gewöhnen, denn ab dem Jahr 2012 erfolgt keine automatische Übernahme der Freibeträge mehr!

Für das Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge wieder neu beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag auf Eintragung eines Freibetrages sollte am besten bereits im Herbst des Jahres 2011 gestellt werden, empfiehlt der Bund der Steuerzahler. Wer erst im Januar 2012 den Antrag stellt, riskiert, dass der Freibetrag nicht rechtzeitig berücksichtigt wird und damit im Januar 2012 ein zu hoher Lohnsteuerabzug erfolgt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden. Vorteilhaft ist die Eintragung eines Freibetrages etwa bei Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben. Dies kann beispielsweise bei einem langen Arbeitsweg der Fall sein.

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