BdSt Thüringen - Wirkungen

Service > Wirkungen
15.03.2010

Kein Drehen an der kommunalen Steuerschraube

Für den Haushalt des Jahres 2005 plante die Landeshauptstadt Erfurt die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes und den Hebesatz der Grundsteuer B. Dagegen hatte sich der Bund der Steuerzahler Thüringen in Schreiben an den Oberbürgermeister und die im Stadtrat vertretenen Fraktionen ausgesprochen. Der Gewerbesteuerhebesatz wurde nicht erhöht. Allerdings wurde die Grundsteuer B erhöht. Jedoch wurde in der Satzung festgeschrieben, dass der Hebesatz in zwei Jahren wieder auf den ursprünglichen Wert gesenkt wird. Das ist auch so erfolgt.

Suche
Staatsverschuldung in Thüringen
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0