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24.05.2012
Investitionsabschluss und Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags
Die materiellen Voraussetzungen für den Antrag waren gegeben. Der Abzugsbetrag wird für die künftige Anschaffung eines Wirtschaftsgutes gewährt. Maßgeblich ist dabei die Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Abzugsbetrag geltend gemacht wird.
Die zukünftige Anschaffung kann durchaus bei Abgabe der Steuererklärung für das Abzugsjahr zwischenzeitlich erfolgt sein. Es ist also unerheblich, ob die Investition im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung tatsächlich schon vorgenommen war.
BFH vom 17.12.2012 VIII R 48/10, veröffentlicht am 2.5.2012


