BdSt Thüringen - Wirkungen

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15.03.2010

Informationsfreiheitsgesetz-IFG

Bis ins Jahr 2000 reichen die Forderungen des BdSt Thüringen zurück, auch im Freistaat ein Informationsfreiheitsgesetz zu erlassen. Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion des Landtags aus den Jahren 2001 und 2006 scheiterten immer am Widerstand der CDU. Während der 2001er-Entwurf noch total abgelehnt wurde, ging der CDU die 2006er-Fassung zu weit. Die CDU hat einen eigenen Entwurf ins Parlament eingebracht, der sich im Wesentlichen auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bezieht und dies als Thüringer Informationsfreiheitsgesetz gestaltet. Auch wenn dieser Entwurf gegenüber den Informationsfreiheitsgesetzen anderer Bundesländer und einem neuen Entwurf der SPD-Fraktion zurückbleibt, so ist es doch ein erster Schritt und die grundsätzliche Forderung des BdSt nach einem IFG wird erfüllt. Der Landtag beschloss das Gesetz am 20. Dezember 2007.

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