BdSt Thüringen - Heiraten und Steuern

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08.06.2010

Heiraten und Steuern

Lohnsteuerklassenwahl bedenken

Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feier-lichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschlie-ßung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Ein-kommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares.

Nach der standesamtlichen Hochzeit sollte auch die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen bedacht werden. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich, wenn der eine Ehegatte (Steuerklasse III) mindestens 60 Prozent und der andere Ehegatte (Steuerklasse V) maximal 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt. Die Steuerklassenkombi-nation IV/IV geht davon aus, dass beide Ehegatten genau gleichviel verdienen. Seit diesem Jahr können Arbeitnehmer-Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen.
Bei der Lohnsteuerklassenkombination III/V und immer beim Faktorverfahren sind die Ehegat-ten verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Steuerklassenwahl betrifft nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt nichts Abschließendes über die Höhe der Jahressteuerschuld. Unabhängig davon, welche Lohnsteuerklassenkombination die Paare gewählt haben, ergibt sich in Summe am Ende des Jahres immer die gleiche Jahreseinkommensteuer. Mit der richtigen Lohnsteuer-klassenwahl kann jedoch das monatliche Nettoeinkommen beeinflusst werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.

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