BdSt Thüringen - Gebühren-/Entgeltsätze für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser ausgewählter Städte im Freistaat

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03.08.2010

Gebühren-/Entgeltsätze für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser ausgewählter Städte im Freistaat

Seit 1. Januar 2005 hat der Freistaat Thüringen ein in wesentlichen Punkten geändertes Kommunalabgabenrecht. Nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 23.04.2009 musste das Kommunalabgabengesetz im Freistaat erneut überarbeitet werden. Dies betraf besonders die Erstattungsleistungen des Landes an die kommunalen Aufgabenträger.

Insgesamt betreffen die Neuerungen die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung und den Abgabenpflichtigen. Die bislang auch schon erhobenen privatrechtlichen Entgelte für Wasser und Abwasser bleiben weiterhin möglich und werden durch die Änderungen nicht berührt.

Wasserzähler Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes war die vollständige Abschaffung von Beiträgen bei Wasser vorgenommen worden. Im Abwasserbereich wurden engere Maßstäbe für die Erhebung von Beiträgen im Gesetz verankert.
Nach diesen einschneidenden gesetzlichen Änderungen im Abgabenrecht hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen in den Jahren 2006 und 2008 die Gebühren- und Entgeltsätze für ausgewählte Städte im Freistaat für den Stichtag 1.6. zusammengestellt. Nunmehr stellt der Verein erneut aktuelle Umfrageergebnisse für den Stichtag 1. Juni 2010 vor:

Bild eines Klärwerkes
Klärwerk
Gegenüber der letzten BdSt-Umfrage aus dem Jahre 2008 fällt auf, dass inzwischen in 20 der betrachteten 38 Städte eine sog. Niederschlagswassergebühr erhoben wird. Das waren vier Städte mehr als noch vor zwei Jahren. Die separate Erhebung dieser Gebühr erfolgte neu in Artern, Eisenberg, Sömmerda und Sonneberg. Weitere Entsorger planen offenbar diese Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr für die Zukunft. Dann wird auch in Bad Langensalza, Ilmenau, Neuhaus a. R. und Stadtroda jeweils eine extra Gebühr für das Schmutzwasser und für das von befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen zur Kläranlage fließende Regenwasser erhoben.

Bei 15 der 38 Städte haben sich keine Änderungen ergeben. Zum Stichtag waren hier die erhobenen Gebühren bzw. Entgelte gleich den Werten der 2008er-Erhebung. Dies betrifft: Apolda, Bad Salzungen, Eisenach, Gera, Greiz, Meiningen, Meuselwitz, Nordhausen, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Schmalkaden, Schmölln, Stadtroda und Weimar. Zudem trifft das für den Ortsteil Worbis von Leinefelde-Worbis zu.

Bei 22 Städten haben sich gemäß der jüngsten Erhebung Veränderungen ergeben. Hinzu kommt der Ortsteil Leinefelde von Leinefelde-Worbis.

Unterstellt wurde für die Modellrechnung ein Einfamilienhaus, angeschlossen an Kanal und Kläranlage (sog. Volleinleiter), eine befestigte und angeschlossene Fläche von 130 Quadratmeter für die Ableitung des Niederschlagswassers. Für die in diesem Modellhaus lebenden bis zu vier Personen wurde ein Wasserverbrauch von 90,3 Liter pro Person und Tag angenommen. Dies entspricht dem zuletzt festgestellten Durchschnittsverbrauch in Thüringen.

In der Gesamtschau der Kosten für Wasser, Abwasser und gegebenenfalls Niederschlagswasser für dieses Modellhaus haben sich die Kosten in Arnstadt, Erfurt, Gotha, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Jena, Neuhaus am Rennweg, Suhl, Waltershausen, Zella-Mehlis sowie Zeulenroda-Triebes gegenüber 2008 verringert.
Das gilt unter den sich ergebenden Verbräuchen auch für Pößneck und Sonneberg bei 4 Personen und für Bad Langensalza ab zwei Personen.

Mehr zahlen müsste man in Altenburg, Artern, Bad Langensalza (bei einer Person), Bad Lobenstein, Eisenberg, Ilmenau, Leinefelde-Worbis OT Leinefelde, Mühlhausen, Pößneck (bei bis zu drei Personen), Sömmerda, Sondershausen und Sonneberg bei bis zu drei Personen im Musterhaus.

Die getrennte Auflistung der Ortsteile von Leinefelde-Worbis erfolgt vor dem Hintergrund, dass Wasser durch unterschiedliche Versorger bereitgestellt wird.
Die Städte Gotha und Waltershausen bzw. Rudolstadt und Saalfeld bzw. Suhl und Zella-Mehlis gehören jeweils dem gleichen Zweckverband an.

Der Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal hat am Jahresanfang per Ankündigungsbeschluss Veränderungen der Gebühren angekündigt. Derzeit steht die Genehmigung der rückwirkend zum 1.2.2010 einzuführenden Gebühren noch aus. Wenn diese ohne Änderungen erteilt wird, erfolgen im Verbandsgebiet die Einführung von Grundgebühren für Wasser und Abwasser sowie die Erhöhung der Verbrauchsgebühren. Damit kommt es für die Abnehmer zu merklichen Gebührenerhöhungen.


Der BdSt Thüringen fordert alle Verantwortlichen auf, sich verstärkt für eine Begrenzung der Gebühren- und Beitragslast einzusetzen. Sofern sich durch den Zusammenschluss von Verbänden oder durch die gemeinsame Erledigung von Aufgaben Einsparpotenziale ergeben, sollten diese im Interesse der Abgabenschuldner genutzt werden.

Die Gebühren- bzw. Entgeltsätze für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser finden Sie hier.

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