Feuerschutzabgabe
Das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) sah in den 1990er Jahren eine Feuerschutzabgabe vor, gegen die sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen seit langem aussprach. Zum einen wurde diese Abgabe nur in vier Bundesländern erhoben, zum anderen waren Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof als auch dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Landesverband rief seine Mitglieder auf, gegen diese Abgabe Widerspruch einzulegen und Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Mitglieder und Bürger, die diesen Rat befolgten wurden belohnt. Das Bundesverfassungsgericht sprach sich gegen die Abgabe aus. Sie wurde aus dem ThürKAG gestrichen. Der BdSt unterstützte sogar ein Mitglied in einem Prozess gegen eine Gemeinde, die die Feuerschutzabgabe trotz Widerspruch beitreiben wollte. Die Gemeinde musste aus satzungsrechtlichen Formfehlern von diesem Ansinnen Abstand nehmen.


