Erststudienkosten
BdSt kämpft weiter!Gegenwärtig werden Aufwendungen für ein Studium, das direkt im Anschluss an das Abitur, den Wehr- oder Zivildienst oder ein soziales Jahr aufgenommen wurde, steuerlich nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Dabei sind maximal 4.000 Euro im Kalenderjahr absetzbar, erklärt der Bund der Steuerzahler. Im Unterschied zu Werbungskosten können Sonderausgaben nur im Jahr ihres Entstehens berücksichtigt werden. Ein Vortrag auf spätere Jahre ist hingegen nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass die Kosten für das Studium im Regelfall steuerlich ungenutzt „verpuffen“, denn die meisten Studenten haben während der Studienzeit nur geringe oder keine Einnahmen.
Betroffene Studenten sollten auf jeden Fall bereits jetzt Belege, Studienquittungen und sonstige Nachweise über die Kosten für das Studium aufbewahren.


