Erstes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung
Mehrere Anregungen des BdSt Thüringen hat der Gesetzgeber aufgegriffen und in das Erste Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vom 18.07.2000 eingearbeitet. Der Verband hatte am 12. Mai 2000 im Rahmen einer Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses seine Vorstellungen zur Verbesserung der Landeshaushaltsordnung vorgetragen.
Die übernommenen Forderungen des BdSt beziehen sich insbesondere auf die Aussagekraft der Haushaltspläne sowie die Festschreibung der eigenfinanzierten Investitionen als Maß für die Ermittlung der Kreditobergrenze. Zudem wird künftig die Ist-Stellenbesetzung angegeben und eine Übersicht über die Verpflichtungen aus alternativer Finanzierung wurde verbindlich vorgeschrieben. Gleichwohl der BdSt weitergehende Forderungen hat, betrachten wir die Änderungen als guten Erfolg unserer Arbeit.


