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24.10.2011
Elektronische Rechnung ab 1. Juli 2011
Der Unternehmer kann selbst bestimmen auf welchem Weg er die gesetzlichen Erfordernisse erbringt, allerdings muss sich der Unternehmer eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens bedienen.
Er muss also absichern, dass der Weg vom Eingang der Leistung bis zur Bezahlung der Rechnung nachvollzogen und kontrolliert werden kann.
Für die Art und Weise dieser Kontrolle (also den Prüfpfad) gibt es keine Vorschrift. Die Übermittlungswege sind damit vielfältig (z. B. als E-Mail, Computer-Fax, Fax-Server). Allerdings muss der Rechnungsempfänger nach wie vor dem vorgesehenen Übermittlungsverfahren zustimmen.


