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10.05.2012
Elektronische Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Der BFH ist diesem Antrag nicht gefolgt. Eine unzumutbare Härte wurde nicht anerkannt, obwohl von vier Geschäftsführern für zwei hohes Alter und mangelnde Computererfahrung geltend gemacht werden sollten.
Der BFH erläuterte: Die elektronischen Daten können von den Finanzämtern automatisch weiter verarbeitet werden. Dies dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Es erleichtert die notwendige Kontrolle. Die Regelung ist auch nicht unverhältnismäßig, weil die Härtefallregelung berechtigte Belange der Steuerpflichtigen berücksichtigt.
Urteil vom 14. März 2012, Az: XI R 33/09
Der Antrag wurde an das Finanzamt zurückgegeben, um noch einmal die Ermessensausübung zu prüfen.


