BdSt begrüßt klare Worte des BFH
Jetzt Gesamtregelung zur Firmenwagenbesteuerung überprüfenNachdem die Finanzverwaltung ein ähnliches positives Urteil aus dem Jahr 2006 mit einem Nichtanwendungserlass belegt hatte, sollte dieses Urteil nun auch angewendet werden, so Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des BdSt. Zugleich sollte die Politik überlegen, ob nicht der gesamte Regelungskomplex einer eingehenden Prüfung unterzogen wird. In diesem Zusammenhang sollte auch die so genannte Ein-Prozent-Regelung bei Firmenwagen auf den Prüfstand. Schließlich haben die Richter recht deutlich gemacht, dass bei der Besteuerung der übliche Marktpreis herangezogen werden soll. "Ich sehe daher keinen Grund, warum bei der Ein-Prozent-Regelung dann der Bruttolistenpreis zugrunde gelegt werden soll und nicht der marktübliche Preis", so Däke. Schließlich sind im Steuerrecht Tatsachen zu besteuern und nicht fiktive Listenwerte.


