BdSt Thüringen fordert von den Fraktionen eigenen Beitrag zur Haushaltsentlastung
„Der monatliche Grundbetrag jeder Fraktion war um 4,16 Prozent auf 38.071,99 Euro erhöht worden. Die gleiche prozentuale Steigerung wurde auf den monatlichen Oppositionszuschlag angewandt. Dreist und nur vor dem Hintergrund der Einnahmensicherung ist die Steigerung um 34 Prozent für den monatlichen Zuschlag je Fraktionsmitglied zu sehen“, erläutert Mahrle. Damit stieg dieser auf das Fraktionsmitglied bezogene Zuschuss von 2.064,63 Euro auf 2.766,69 Euro.
Für Mahrle zeigt sich hier die immer wieder zitierte Selbstbedienungsmentalität. „Eine Schamgrenze scheinen einige Landtagsabgeordnete nicht zu kennen“, so der BdSt-Geschäftsführer und erinnert an die möglichen Einsparungen im Zusammenhang mit den unzulässigen Zusatzentschädigungen für bestimmte Funktionen, die das Bundesverfassungsgericht gekippt hatte. „2001 sind umgerechnet 330.367 Euro in die Erhöhung der Fraktionszuschüsse geflossen und nicht eingespart worden“, kritisiert Mahrle den Griff in die Staatskasse.


