BdSt Thüringen - BdSt Thüringen: Keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer!

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10.02.2011

BdSt Thüringen: Keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer!


Grunderwerbsteuer soll steigen!
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hat sich in einer Stellungnahme an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Freistaat ausgesprochen.
Die Fraktion DIE LINKE hat in einem Gesetzentwurf die Verschärfung der Steuerlast von 3,5 Prozent auf fünf Prozent vorgeschlagen. Das entspricht einer Steigerung um 42 Prozent.

Die Vorsitzende der Thüringer Steuerzahlerorganisation, Dr. Elfi Gründig, rügt in ihrem Schreiben an den Ausschuss die widersprüchliche Politik der öffentlichen Hand. Auf der einen Seite fördere der Staat die Bildung von Wohneigentum, etwa im Rahmen der Altersvorsorge über „Wohn-Riester“. Auf der anderen Seite sei er bestrebt, mit einer höheren Grunderwerbsteuer beim gleichen Personenkreis wieder abzukassieren. „Wer mit der einen Hand unterstützt und mit der anderen Hand nimmt, betreibt eine paradoxe Politik, die den Menschen nicht weiter hilft, sondern lediglich die staatliche Bürokratie weiter aufbläht“, kritisiert Gründig.

Auch wer häufiger aus beruflichen Gründen umziehen müsse, werde von einer Erhöhung stark getroffen. So falle die Grunderwerbsteuer bei jedem Erwerb eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung an, wodurch sich die Belastung bei mehrmaligen Wohnungswechseln deutlich kumuliere. Damit bestrafe die Steuerpolitik genau jene, die zur notwendigen Mobilität im Arbeitsleben bereit seien.

Anstelle einer Erhöhung des Steuersatzes rät der Bund der Steuerzahler der Politik, die Grunderwerbsteuer prinzipiell auf den Prüfstand zu stellen. „Erhebliche Mängel wie etwa der Widerspruch des deutschen Grunderwerbsteuergesetzes zur EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die klare Benachteiligung von Immobilien gegenüber beweglichen Sachen in Folge der fehlenden Vorsteuerabzugsmöglichkeit und die Mehrfachbesteuerung der reinen Bauleistung bei einheitlichen Bauvorhaben (Grundstück und darauf zu bauendes Haus) machen diese Steuer zu einer ungeeigneten und damit schlechten Abgabe des Staates“, argumentiert Gründig im Brief an den Ausschuss.

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